Schriftliche Anfrage: Was ermittelt das LKA beim Vereinsregister?

Das Berliner LKA wollte die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. (kurz: KuB e.V.) als „Ausländerverein“ einstufen. Grundlage dieser Entscheidung sei gewesen, dass die Namen der Vorstandsmitglieder „fremd“ klingen würden. In dieser Anfrage (Drucksache 18 / 21 622) wollte ich u. a. wissen, was das LKA beim Vereinsregister ermittelt und auf Grundlage welcher Daten von Mitarbeiter*innen des LKA die Einschätzung vorgenommen wird, dass es sich bei einem Verein um einen Ausländerverein handeln muss?

Hier gelangen Sie zur Schriftlichen Anfrage und Antwort.

Zeitgleich stelle die Open Knowledge Foundation e. V. einen "FragDenStaat"- Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit der Bitte um Übersendung der Prüfakte des LKA, die zur Einstufung der KuB als Ausländerverein geführt hat. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dasss eine Prüfakte bei der Polizei nicht existieren würde. Hier können Sie sowohl den Antrag als auch die Begründung der Ablehnung nachlesen.

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