Schriftliche Anfrage: Ausbildung in Sicht – Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Trägern?

Das Druckdokument zur Schriftlichen Anfrage "Ausbildung in Sicht – Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Trägern?" (S 17 /  14 679) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:   

1. Welche Rolle haben die Träger, die die Kompetenzfeststellung im Rahmen des Senatsprogramms „Ausbildung in Sicht“ durchführen?

Zu 1.: Die von den Trägern umgesetzte Kompetenzfeststellung dient als Einstieg in das Programm „Ausbildung in Sicht“ und verfolgt mehrere Zielstellungen. Anhand einer Sozialanalyse werden der jeweilige familiäre Hintergrund und die vorhandene Unterstützungsstruktur im direkten Umfeld beleuchtet. Dabei gilt es, die Motivation für die Teilnahme am Programm einzuschätzen und motivationshemmende Faktoren auszumachen. Außerdem werden die beruflichen Wünsche mit dem Jugendlichen im Hinblick auf die Eignung und Leistungsfähigkeit analysiert und es findet eine Unterstützung beim Erkennen der eigenen individuellen Fähigkeiten und beruflichen Fertigkeiten sowie der vorhandenen Schlüsselkompetenzen statt. Ziel ist es, durch die Kompetenzfeststellung dazu beizutragen, dass die Jugendlichen ihre
Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten erkennen und einen Beitrag zur Entscheidungsfindung für eine Berufsrichtung zu leisten. Darüber hinaus dienen die Träger der Kompetenzfeststellung als erste Anlaufstelle für alle Personen, die an einer Teilnahme am Programm „Ausbildung in Sicht“ interessiert sind. Sie informieren über das Programm und pflegen den Kontakt zu entsprechenden anderen Unterstützungseinrichtungen. 
 
2. Wie viele Personen nahmen seit der Neujustierung des Programms "Ausbildung in Sicht“ im Jahre 2013 an den zentralen Kompetenz-feststellungsverfahren teil (sortiert nach Agenturbezirk)?

Zu 2.:  Insgesamt haben seit der Neujustierung im Jahr 2013 bis Ende September dieses Jahres 549 Personen am Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen. Davon entfallen 124 Personen auf den Agenturbezirk Nord, 248
Personen auf den Agenturbezirk Mitte und 177 Personen auf den Agenturbezirk Süd. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einer der
Kompetenzfeststellungen nicht zwingend Voraussetzung für die Teilnahme an
einer der weiteren Maßnahmen im Rahmen von „Ausbildung in Sicht“ ist. Dies gilt insbesondere für die Fälle, bei denen eine aktuelle Kompetenzfeststellung bereits von anderer Stelle vorgenommen wurde (z. B. der Bundesagentur für Arbeit) oder die weiterführende Maßnahme klar bestimmt ist (z. B. Nachholen eines Schulabschlusses). 

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Trägern, die die Aufgabe der zentralen Kompetenzfeststellung übernehmen und den Trägern, die für die Schritte Ausbildungsreife & Vermittlung; Ausbildungsreife & Schulabschluss; Sprache, Orientierung & Ausbildungsreife jeweils zuständig sind?

Zu 3.: Die Träger der Kompetenzfeststellung werden von den einzelnen Projektträgern mittels eines standardisierten Kursprofils zu den jeweiligen Angeboten informiert. So erhalten diese den Überblick, welche Kurse zu welchen Schwerpunkten angeboten werden und können diese Informationen an die Jugendlichen weitergeben. Die weitervermittelten Jugendlichen erhalten eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse aus der Kompetenz-feststellung, die sie bei dem aufnehmenden Träger vorlegen und anhand dieser die Arbeit mit den Jugendlichen fortsetzen kann.

4. Nach welchen Kriterien werden die Jugendlichen nach der zentralen Kompetenzfeststellung an die jeweiligen Trägern weitervermittelt?

Zu 4.: Die Kompetenzfeststellung unterstützt die Jugendlichen dabei, das für ihre Zielstellung passende Angebot zu finden. Anhand der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Kompetenzfeststellung wird eine Einschätzung
zusammen mit dem Jugendlichen vorgenommen, welches Angebot für ihn geeignet ist, seine Ziele zu erreichen. Dazu werden ihm die vorhandenen Kursangebote vorgestellt, die zeitnah zum seinem Ausscheiden aus der
Kompetenzfeststellung einen möglichst zeitnahen Übertritt in die Anschlussmaßnahme ermöglichen. Die Auswahl aus den vorgelegten Angeboten erfolgt durch den Jugendlichen. Die Träger der Kompetenzfeststellung geben hier nur Empfehlungen ab. 

5. Wie viele Personen wurden von den Trägern, die die Kompetenzfeststellung übernehmen, an die jeweils anderen Träger weitervermittelt (sortiert nach Agenturbezirk und Träger)?

Zu 5.: Insgesamt wurden bisher von den Trägern der Kompetenzfeststellung 366 Personen in programminterne Anschlussprojekte vermittelt. Davon kommen 98 Personen aus der Kompetenzfeststellung im Agenturbezirk Nord, 133 Personen aus Kompetenzfeststellung des Agenturbezirks Mitte sowie 135 Personen aus der Kompetenzfeststellung des Agenturbezirks Süd. Die im Programm erhobenen Daten zur Weitervermittlung bilden die Information nach den drei Kursinhalten ab. Die tatsächlich aufnehmenden Träger werden nicht erfasst. Insofern liegen zu diesem Teil der Frage keine Informationen vor.

6. Wie läuft das Verfahren zur Vermittlung an einen Träger nach der  zentralen Kompetenzfeststellung ab?

Zu 6.: Die Weitervermittlung erfolgt auf Basis einer Auswahlentscheidung des Jugendlichen zu den vorhandenen Angeboten. Durch die Träger der Kompetenzfeststellung werden die Jugendlichen bei diesem Prozess unterstützt. Mittels eines Ergebnisprotokolls werden die zusammen mit dem Jugendlichen erarbeiteten Ergebnisse der Kompetenzfeststellung festgehalten und sollen dem aufnehmenden Projektträger alle notwendigen Informationen
für seine Arbeit liefern. Der Informationsfluss zwischen den Trägern der Kompetenzfeststellung und denen der Anschlussmaßnahmen zur erfolgten Übernahme der Jugendlichen ist gewährleistet. 

7. Bei wie vielen Personen  fand nach der zentralen Kompetenzfeststellung keine Weitervermittlung statt? Sind dem Senat hierzu Gründe bekannt?

Zu 7.: Die Kompetenzfeststellung dient nicht ausschließlich der Weitervermittlung in die drei benannten Projekttypen Ausbildungsreife & Vermittlung; Ausbildungsreife & Schulabschluss; Sprache, Orientierung & Ausbildungsreife. Häufig erkennen die Jugendlichen, dass andere Angebote besser zu der von ihnen erarbeiteten Zielstellung passen und werden dann dorthin, also in Unterstützungsstrukturen außerhalb des Programms „Ausbildung in Sicht“ vermittelt. Ein Ausscheiden aus dem Programm ohne eine entsprechende Weitervermittlung ist bisher bei 42 Jugendlichen zu verzeichnen gewesen. Gründe hierfür sind z. B. gesundheitliche Probleme, Wegzug aus Berlin oder mangelndes Interesse. 

8. Welche Rolle wird die vorgeschaltete Kompetenzfeststellung des Programms
„Ausbildung in Sicht“ bei der geplanten Jugendberufsagentur spielen?

Zu 8.: Die inhaltliche Konkretisierung der Aufgaben der Jugendberufsagentur findet gegenwärtig im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen statt. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen,
dass das Programm „Ausbildung in Sicht“ auch im Beratungsprozess in der Jugendberufsagentur genutzt werden wird und so einen wichtigen Beitrag zur Integration von Jugendlichen in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt leisten wird.


Berlin, den 20. Oktober 2014
 
In Vertretung
 
Boris Velter
Senatsverwaltung für Arbeit, 
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2014)

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