Schriftliche Anfrage: Gab es nie Sponsoring für den Karneval der Kulturen

Das Druckdokument zur Schriftlichen Anfrage „Gab es nie Sponsoring für den Karneval der Kulturen?“ (S 17/17741) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Im Vierten Sponsoringbericht für die Berliner Hauptverwaltung vom 27.11.2015 (Drucksache 17/2612) werden die Zuwendungen von Sponsoren für die Abteilung ArbIntFrau sowohl 2013 und 2014 mit 0 € angegeben. Heißt das, dass es in beiden Jahren keinerlei Zuwendung von Sponsoren für den Karneval der Kulturen gab?

2. Für das Berliner Hoffest werden sowohl für 2013 als auch für 2014 auch kleinere Summen im einstelligen Tausenderbereich angegeben. Warum erscheinen die Zuwendungen an die Werkstatt der Kulturen bzw. Berlin Kultur Projekte nicht?

3. Für das Berliner Hoffest werden sowohl für 2013 als auch für 2014 materielle Zuwendungen aufgeführt, deren „Wert […] nicht geschätzt werden“ kann. Ist dem Senat bekannt, dass die Karnevalsgruppen mit ihren Wagen und Kostümen ebenfalls materielle Zuwendungen für eine öffentlich geförderte Veranstaltung erbringen? Warum werden diese nicht genannt?

4. Wie erklärt der Senat, dass die Zuwendungen für den KdK mit 0 € angegeben werden und sich diese Veranstaltung dennoch zukünftig überwiegend aus Zuwendungen finanzieren soll?

Zu 1. bis 4.: Der Senat wurde vom Abgeordnetenhaus aufgefordert, einen zweijährigen Bericht über die Leistungen privater und öffentlicher Unternehmen in Form von Sponsoring in den Senatsverwaltungen zu veröffentlichen. Dieser Bericht soll Leistungen aus Sponsoring ab einem Betrag von 5.000 Euro auflisten. Beim Sponsoring des Karnevals der Kulturen (KdK) in den Jahren 2013 und 2014 handelt es sich jedoch nicht um Leistungen an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, sondern an den seinerzeitigen Veranstalter des KdK, die Brauerei Wissmannstr. e.V. mit der Werkstatt der Kulturen.

Der KdK ist keine Veranstaltung des Senats. Der Senat hat jedoch zum einen auf Antrag des jeweiligen Veranstalters Zuwendungen für die Durchführung des KdK gewährt. Zum anderen unterstützt der Senat den Veranstalter und die Karnevalsgruppen bei der Einwerbung von Sponsoren.

Die Brauerei Wissmannstr. e.V. mit der Werkstatt der Kulturen gab im Rahmen des Verwendungsnachweises für das Jahr 2013 Sponsoringeinnahmen in Höhe von 52.500 € und für das Jahr 2014 in Höhe von 62.640,21 € an.

Dem Senat ist bekannt, dass die Karnevalsgruppen mit ihren Wagen und Kostümen ebenfalls materielle Zuwendungen im Sinne von Eigenleistungen für eine öffentlich geförderte Veranstaltung erbringen. Diese werden nicht genannt, da es sich ebenfalls nicht um Leistungen an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen handelt.

Berlin, den 28. Januar 2016

In Vertretung
Boris Velter
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

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