Kleine Anfrage und Antwort: Anerkennungsgesetz: wo bleibt die Effizienz?

Das Druckdokument zur Kleinen Anfrage (ka17 / 11 353) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass bisher in Berlin kein Antrag positiv entschieden wurde?

Zu 1.: Nein. Dem Vernehmen nach wurden bereits Anträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes beschieden. Dabei kam es im Be-reich der dualen Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowohl zu vollen als auch zu teilweise gleichwertigen Anerkennungen. Ablehnungen in diesen Berufsfeldern sind unseres Wissens nach in Berlin bisher nicht erteilt worden. Die Ermittlung von Fallzahlen ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine erste statistische Erhebung zum Vollzug des Bundes-BQFG wird vom Statistischen Bundesamt im Laufe des Jahres 2013 erfolgen.

Anträge auf Berufsanerkennung, die auf Grundlage des Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG Berlin) gestellt werden, gibt es bislang nicht: Das BQFG Berlin wird Teil des Berliner Anerkennungsgesetzes sein. Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf des Berliner Anerkennungsgesetzes im ersten Halbjahr 2013 im Senat zu verabschieden.

2. Hält der Senat dieses Ergebnis nach sechs Monaten Arbeit für effizient?

Zu 2.: Vgl. Ausführungen unter 1.

3. Trifft es zu, dass bisher in Berlin keine Ausgleichsmaßnahmen und Nachqualifizierungen angeboten werden?

Zu 3.: Gesetzlich geregelt sind Ausgleichsmaßnahmen nur für reglementierte Berufe aufgrund der Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Das BQFG erweitert die Regelung zu Anpassungsmaßnahmen auch für Drittstaatsabschlüsse.

Im Bereich der beruflichen Bildung sind nur die Handwerksmeisterprüfungen reglementierte Berufe im Sinne der o.g. Richtlinie. Anträge auf Gleichstellung mit einer Handwerksmeisterprüfung sind bei der Handwerkskammer Berlin noch nicht entschieden worden.

Für die Nachqualifizierungen gelten die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen nach dem SGB II und SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits im März 2012 eine diesbezügliche Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung erlassen. Danach finden die Instrumente Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung Anwendung.

Ausgleichsmaßnahmen auf Grundlage des BQFG Berlin werden derzeit nicht angeboten, da das Gesetz noch nicht erlassen wurde. Gleichwohl ist vorgesehen, dass im BQFG Berlin für reglementierte Berufe Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung bestehen können, geregelt werden.

4. Hält der Senat dieses Ergebnis nach sechs Monaten Arbeit für effizient?

Zu 4.: Vgl. Ausführungen unter 1. und 3.

5. Nach Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11159 wurden monatlich nur ca. 30 Personen beraten. Wie viele Beratungen wurden pro Mitarbeiter_in durchschnittlich täglich in der Zentralen Erstanlaufstelle geführt? (Bitte getrennt nach Monaten auflisten.)

Zu 5.: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11159 wird in der Frage unzutreffend wiedergegeben. Es erhielten insgesamt 330 Ratsuchende (Beratungsfälle) eine Erstberatung in der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“, davon erhielten 157 Ratsuchende eine persön-liche Beratung. Die Beratungszahlen der Coachingprojekte im IQ Netzwerk wurden hierbei nicht einbezogen. Die Anerkennungsberatung ist eine intensive Fachberatung, die meist mehrere Folgeberatungen einschließt. Eine Fachberatung, auch am Telefon oder per E-Mail, umfasst ca. 4,5 Stunden pro Person (inkl. Recherchezeit).

Eine Auflistung der täglichen Beratungszahlen pro Beraterin oder Berater ist nicht üblich. Derzeit arbeiten vier Beraterinnen und Berater in Teilzeitanstellung in der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung. Zusammen ergeben sich daraus 2,35 Beraterstellen. Jede Beraterin und jeder Berater bearbeitet durchschnittlich pro Woche zwischen vier bis sieben persönliche (Face-to-Face) Beratungsfälle, zzgl. der Telefon- und Onlineberatung und den Folgeberatungen.

Im bundesweiten Vergleich der Erstanlaufstellen im IQ Netzwerk sind die Beratungszahlen der Anerken-nungsberatung Berlin an dritter Stelle, gleich nach den Flächenländern Bayern und Niedersachsen (Quelle: Auswertungsbericht Dokumentation der Anerkennungsberatung 01.08.2012 – 30.09.2012).

6. Hält der Senat sechs Antragstellungen auf Anerkennung durch die Zentrale Erstanlaufstelle in sechs Mo-naten für effizient? Wenn nein, was gedenkt der Senat zur Effizienzsteigerung zu tun?

Zu 6.: Die Effizienz der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“ lässt sich nicht an der Zahl der eingereichten Anträge messen. Aufgabe der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“ ist die Erstinformation zum Anerkennungsgesetz/ -verfahren und eine Erstberatung zur individuellen Situation der Anerkennungssuchenden und eine Verweisberatung zu den zuständigen Stellen. Folglich werden die Anträge dort gestellt. Die Verfahrensbegleitung erfolgt durch die Coaching-Projekte im IQ Netzwerk.

Zudem berücksichtigt die Frage nicht die hohe Anzahl an Empfehlungen bei unreglementierten akademischen Abschlüssen, einen Antrag zur Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu stellen, da es hier kein anderes Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung gibt.

Berlin, den 05. März 2013

In Vertretung

Mark Rackles

Senatsverwaltung für Bildung,

Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2013)

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