Kleine Anfrage und Kommentar: Partizipationsprogramm: Wie lief das Interessenbekundungsverfahren?

"Magere Antwort auf die Fragen zur Neuausschreibung des Partizipationsprogramms" Kommentar zur Kleinen Anfrage

120 neue Anträge auf einen Fördertopf von rund 1 Mio. - dazu Bewerbungskriterien, die wie Gummi auf alles und nichts passen. So sieht die Neuausschreibung des Partizipationsprogramms aus. Statistische Angaben über die Zuordnung der Bewerbungen zu den Bewertungskriterien müssten eigentlich leicht zu machen sein - jedenfalls dann, wenn die Bewerbungen den jeweiligen Kriterien zugeordnet werden: Egal ob gestapelt auf dem Schreibtisch oder in einer Übersichtsliste. Wenn sich diese Angabe nicht machen lässt, so weißt das darauf hin, dass die Kriterien gar nicht angewandt wurden.

Herkunftsübergreifende Angebote sollten doch bevorzugt werden, ebenso Tandems. Auch hier ist die Antwort unklar: Sind die genannten 46 Tandems "von Migrantenorganisationen" Kooperationen von MSO oder von MSO mit anderen? Sind also die anderen 22 Tandem Kooperationen, an denen keine MSO beteiligt sind?

Der Senat hat offenbar keine Lust, klare Antworten zu geben und sich beim Aussuchen der Projekte in die Karten sehen zu lassen. Alles bleibt so intransparent, wie es immer war.

Ein guter Tipp immerhin für alle, die das noch nicht wussten: Wer wissen möchte, welcher Träger aus welcher Verwaltung für seine Projekte in den letzten vier Jahren Gelder bekommen hat, kann dies in der Zuwendungsdatenbank erfahren.

Das Druckdokument zur Kleine Anfrage: Partizipationsprogramm: Wie lief das Interessenbekundungsverfahren? (ka 17/ 12655) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Bewerbungen sind bis zum 15. September eingegangen?
Zu 1.: Fristgerecht sind nach dreimonatiger Frist bis zum 15. September 2013 142 Bewerbungen für eine För-derung aus dem Berliner Partizipations- und Integrationsprogramm 2014/2015 eingegangen.

2. Wie viele Bewerbungen kommen von Organisationen, die bisher nicht aus dem Partizipationsprogramm (Einzelplan 09, derzeit Titel 68410) gefördert wurden?
Zu 2.: 112 Bewerbungen kommen von Organisatio-nen, die 2013 nicht aus dem Integrationsprogramm gefördert wurden.

3. Wie viele Organisationen sind Migrantenorganisationen und welche Definition wird diesem Begriff zugrunde gelegt?
Zu 3.: 113 Organisationen sind nach eigener Einschätzung Migrantenorganisationen. Gefragt war, ob die Organisation einen Vorstand hat, der mehrheitlich aus Personen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes besteht.

4. Wie viele Tandems aus Migrantenorganisationen und anderen Organisationen haben sich beworben? Wie viele „herkunftsübergreifende Kooperationen“ haben sich beworben? Wie viele Organisationen haben sich jeweils für die drei „Handlungsfelder“ beworben?
Zu 4.: Insgesamt haben sich 68 Tandem-Projekte beworben (davon 46 von Migrantenorganisationen). Die Frage der Anzahl der herkunftsübergreifenden Kooperati-onen und die Frage der Zuordnung zu den Handlungsfeldern lässt sich im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht beantworten, da der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß wäre.

5. Wie viele der Bewerber_innen bekommen auch aus anderen Senatsabteilungen eine Förderung?
6. Wie viele Bewerberinnen haben früher aus anderen Senatsabteilungen Förderungen erhalten (bitte für 2005 bis heute angeben)?
Zu 5. und 6.: Der Ermittlung der nachgefragten Angaben ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten, da der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß wäre.
Entsprechende Abfragen zu einzelnen Trägern sind grundsätzlich über die Zuwendungsdatenbank des Senats möglich:
www.verwalt-berlin.de/sen/finanzen/haushalt/zuwendungen.html

7. Warum muss eine „Erläuterungen, warum keine Förderung aus dem zuständigen Fachressort erfolgen kann,“ erbracht werden? Waren die anderen Fachressorts bereit und in der Lage den Bewerber_innen solche Erläuterungen auszustellen? Warum wird das sonst übliche Verfahren bei Nachrangigkeitsprüfungen umgekehrt und den Bewerber_innen das Erbringen dieser Erläuterungen aufgebürdet?
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 655
Zu 7.: Diese Erläuterungen der Bewerberin oder des Bewerbers – nicht von anderen Fachressorts - sind für die Fachverwaltung erforderlich gewesen um einschätzen zu können, ob das Partizipations- und Integrationsprogramm tatsächlich für das beantragte Projekt das geeignete Programm ist oder ob nicht andere Senatsprogramme greifen könnten. Das Erbringen dieser Erläuterung (ein Kreuz im Bewerbungsformular zu setzen) hält der Senat für zumut-bar. Dieses Verfahren war auch deshalb angezeigt, da hierdurch Bewerberinnen und Bewerber auf fachlich zuständige Verwaltungen rechtzeitig aufmerksam wurden und damit die Möglichkeit erhielten, auf diese zuzugehen.

8. Den MSO wurde auf der Informationsveranstaltung zum Bewerbungsverfahren mitgeteilt, dass eine institutionelle Förderung von Migrantenorganisationen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich sei: Wo-rauf bezieht sich diese Aussage?
Zu 8.: Grundsätzlich können auch Migrantenorganisationen institutionell gefördert werden. Im Rahmen der Berliner Partizipations- und Integrationsprogramms stellt die Projektförderung jedoch die haushaltsrechtlich zutreffende Zuwendungsart dar.


Berlin, den 25. Oktober 2013
In Vertretung
Barbara L o t h
_______________________
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2013)

 

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