Pressemitteilung: Verfahren zur Anerkennung von Lehrer*innen korrigiert

Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Abschlüsse außerhalb der EU gemacht haben, und diese in Berlin anerkennen lassen wollten, um hier arbeiten zu können, mussten bisher eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis vorweisen, um den entsprechenden Antrag stellen zu können.

Das seit dem ersten April 2013 geltende Bundesrecht zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse lässt Antragsteller*innen auch aus dem Ausland und unabhängig vom Aufenthalt in Deutschland zu. Berlin war also bisher mit dieser Regelung auf Landesebene restriktiver als der Bund.

Das muss nun aber korrigiert werden: In Berlin hätten gemäß dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für Lehrkräfte und Sozialberufe“ vom 17. September 2008 schon in den letzten Jahren Anträge auf Prüfung der Anerkennung von allen Personen, also unabhängig vom Aufenthalt entgegengenommen werden müssen. Die Praxis sah anders aus – und wurde in den Info-Materialien des Senats auch entsprechend dargestellt.

Aufgrund unserer kritischen Nachfragen muss das zukünftig korrekt gehandhabt werden. Für alle, die außerhalb der EU ihre Abschlüsse als Lehrer*innen gemacht haben, steht der Weg zum Anerkennungsverfahren nun offen. Die Senatsverwaltung hat im Zuge der Korrektur auch die Änderung sämtlicher Info-Materialien zugesagt.

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