
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ eingesetzt. Auftrag der Kommission war die Erarbeitung von Empfehlungen, wie der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jeder Form der Diskriminierung begegnet werden kann.
Diesen Auftrag hat die Kommission nicht erfüllen können, sie ist an einem grundlegenden politischen Dissens gescheitert: Was ist und wer stört gesellschaftlichen Zusammenhalt? Ein gemeinsamer Abschlussbericht war daher nicht möglich. In den jeweiligen Sondervoten der Fraktionen finden sich diese Differenzen von ihnen selber ausformuliert.
Für uns Grüne entsteht gesellschaftlicher Zusammenhalt durch gleiche Rechte, gleichberechtigte Teilhabe und den konsequenten Abbau von Antisemitismus, Rassismus und anderer Diskriminierung. Antidiskriminierungspolitik ist damit eine zentrale Voraussetzung demokratischen Zusammenhalts. Wir berufen uns dabei auf das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundorndung in ihrer Interpretation des Bundesverfassungsgerichts.
Die Vertreter:innen der CDU-Fraktion vertraten hingegen ein Verständnis, nach dem Maßnahmen der Antidiskriminierungsarbeit nicht als Voraussetzung, sondern als Belastung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verstanden wurden: Wer „sich beschwert“ und anderen damit quasi „Vorwürfe“ macht, stört. Eine gemeinsame Verständigung über diese Grundfrage kam nicht zustande. Wissenschaftliche Erkenntnisse, Diskriminierungserfahrungen und die Expertise zivilgesellschaftlicher Akteur*innen wurden wiederholt infrage gestellt.
Zum Weiterlesen
Abschlussbericht Enquete-Kommission (download pdf)
PM: Wenn der Schutz vor Diskriminierung scheitert: Rücktritte als fatales Signal
Presseberichte: Nach Austritten: Grüne bezeichnen Berlins Enquete-Kommission als „politisch gescheitert“