Kleine Anfrage: Wo steht Berlin bei der landesrechtlichen Umsetzung des Anerkennungsgesetzes?

Das Druckdokument zur Kleinen Anfrage (ka17-11335) finden Sie hier. 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche gesetzlichen Regelungen werden derzeit auf Landesebene bis wann erarbeitet für die berufliche Anerkennung von

a) Lehrerinnen und Lehrern

b) Erzieherinnen und Erziehern

c) Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

d) Ingenieurinnen und Ingenieuren?

Zu 1.: Derzeit wird das Berliner Anerkennungsgesetz erarbeitet, das sich insbesondere aus dem Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und den Änderungen fachrechtlicher Einzelregelungen zu regle-mentierten Berufen zusammensetzen wird. Bei reglementierten Berufen hängt von der Anerkennung der Gleichwertigkeit die Entscheidung zur Aufnahme oder Ausübung des Berufes ab.

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich reglementierter Berufe existiert bereits nach geltendem Recht. Aufgrund der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG und deren Umsetzung haben Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz einen entsprechenden Anerkennungsanspruch.

Zielsetzung des Berliner Anerkennungsgesetzes ist es, die Berufsanerkennung auf Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten auszuweiten, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im Fachrecht gibt es bereits Regelungen, die auch in Drittstaaten erworbene Berufsqualifikationen erfassen: Lehramtsqualifikationen sind etwa seit 2008 unabhängig vom Ort des Erwerbs der Qualifikationen und unabhängig von der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person gleichstellungsfähig (geregelt im EG-Richtlinienumsetzungsgesetz für Lehrkräfte - EG-RL-LehrkräfteG). Auch das Berliner Ingenieurgesetz und die im Berliner Sozialberufegesetz geregelten Berufe der Erzieherin/des Erziehers und der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen sehen Anerkennungsregelungen auch für Drittstaatsangehörige vor. Daher wird es bei den aufgeführten Berufen voraussichtlich bei einer im Fachrecht geregelten Berufsanerkennung - unabhängig vom BQFG - bleiben. Einzelheiten bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Der Gesetzentwurf des Anerkennungsgesetzes muss die erforderlichen Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahren durchlaufen. Es wird angestrebt, den Gesetzent-wurf Anfang des Jahres 2013 im Senat zu verabschieden.

2. Welche gesetzlichen Regelungen werden derzeit auf Landesebene bis wann erarbeitet für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die auf nicht reglementierte Berufe hinführen (z.B. Physikerinnen und Physiker, Informatikerinnen und Informatiker etc.)?

Zu 2.: Eine Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz umfasst nicht ausländische Hochschulabschlüsse, die keine Voraussetzung für die Ausübung eines reglementierten Berufs darstellen (z.B. Diplom-Physikerin/Diplom-Physiker). Diese Abschlüsse weisen keine berufsspezifischen Fachkompetenzen aus und können keinem Referenzberuf zugeordnet werden, der für eine Berufsanerkennung zwingende Voraussetzung ist. Hier besteht stattdessen nach wie vor die Möglichkeit der individuellen Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für auslän-disches Bildungswesen. Es werden derzeit keine gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich erarbeitet.

3. Welche gesetzlichen Regelungen werden derzeit auf Landesebene bis wann erarbeitet für die Hochschulzugangsberechtigung?

4. Welche gesetzlichen Regelungen werden derzeit auf Landesebene bis wann erarbeitet für die berufliche Anerkennung von

a) Hauptschulabschlüssen

b) Realschulabschlüssen

c) Fachgebundener Hochschulreife?

Zu 3. und 4.: Die akademische Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen ist nicht Gegenstand des Anerkennungsgesetzes. Die Hochschulzugangsberechtigung prüfen im Wesentlichen die Hochschulen.

Auch allgemeinbildende Schulabschlüsse sind nicht Gegenstand der beruflichen Anerkennung. Diese Aufgabe obliegt den Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. In diesen Bereichen werden derzeit keine gesetzlichen Regelungen erarbeitet.

5. Mit welchen Bundesländern steht Berlin bei welchen dieser Fragestellungen im Austausch? Welche Regelungen wurden aus anderen Bundesländern übernommen oder gemeinsam erarbeitet?

Zu 5.: Regelmäßiger Austausch zwischen den Bundesländern wird bei Bedarf über die Länder-Arbeitsgruppe „Koordinierende Ressorts“ sichergestellt. Zur Erstellung der Entwürfe der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze der Länder wurden etwa grundlegende Regelungen miteinander abgestimmt.

Berlin, den 07. Januar 2013

In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2013)

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