Meine Zwischenintervention zum Antrag: „Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes"

Trotz Weiterleitung dieser Materialien an Kolleginnen und Kollegen der CDU habe ich keine Reaktion erhalten. Dies zeigt, dass unsere Bemühungen unabhängig von der verstärkten Antisemitismusarbeit erfolgten und wir als Grüne glaubwürdig sind. Es ist wichtig zu betonen, dass es gesetzlich möglich ist, die Öffnung bestimmter Läden zu ermöglichen, ohne dass andere davon betroffen sind. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, der das jüdische Leben in der Stadt erleichtern soll, bitte ich darum, zumindest den Gesetzestext zur Kenntnis zu nehmen und auf einem vernünftigen Niveau zu argumentieren.

Sehen Sie hier meine Rede im Video-Mitschnitt des rbb

Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE):

Erstens ist das ein Antrag, der aus einer Veranstaltung entstanden ist, die vor zwei Jahren stattgefunden hat. Die Materialien dieser Veranstaltung habe ich verschiedenen Kolleginnen und Kollegen der CDU weitergeleitet. Da geht es unter anderem auch um die Festtage. Es geht auch um den Wunsch, koschere Läden am Sonntag zu öffnen. Familien gehen gerne am Wochenende einkaufen, auch wenn sie es unter der Woche natürlich auch können. Ich habe keine Reaktion auf die Zusendung dieser Materialien bekommen. Das war also zeitlich unabhängig davon, dass wir die Antisemitismusarbeit so stark verstärkt haben. Wir waren da als Grüne absolut glaubwürdig. Es ist keine Sitzung vergangen, in der wird das nicht gefordert haben. Das zu verrechnen, ist ausgesprochen billig.

Zweitens ist es gesetzlich möglich, die Öffnung bestimmter Läden über das Angebot zu ermöglichen. Das bedeutet auch nicht, dass andere das öffnen können. Ich habe das erklärt. Ich bitte doch darum, wenn Sie einen Antrag ablehnen, der jüdisches Leben in dieser Stadt erleichtert, wenigstens den Gesetzestext zur Kenntnis zu nehmen und dann auf einem vernünftigen Niveau zu argumentieren.

[Beifall bei den GRÜNEN]

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