Schriftliche Anfrage: Anerkennung von Lehrer*innen - wie steht es um die Nachqualifizierungsmöglichkeiten?

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "Anerkennung von Lehrer*innen - wie steht es um die Nachqualifizierungsmöglichkeiten" (s17-13661) finden Sie hier.

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 16. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April2014) und Antwort

Anerkennung von Lehrer*innen – wie steht es um die Nachqualifizierungsmöglichkeiten?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich IhreSchriftliche Anfrage wie folgt:

1.Wie viele Anträge auf Anerkennung von Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen wurden beim IQ-Netzwerk in Berlin seit 2012 gestellt?

Zu 1.:

Das IQ Netzwerk Berlin bietet eine unabhängige Beratung im Vorfeld der Antragstellungen im Rahmen der Anerkennungvon im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Verweisberatung) an. Die Antragstellungen selbst erfolgen nicht bei den Beratungsstellen des IQ-Netzwerks, sondern bei den dafür zuständigen Stellen. Im Falle der Lehrerinnen und Lehrer, der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie der Erzieherinnen und Erzieher ist dies die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Insgesamt wurden 472 interessierte Personen seit 2012 (bis Stichtag: 31.03.2014) zu den genannten Berufsfeldern in den Beratungsstellen des IQ Netzwerks beraten:
a) Lehrerinnen / Lehrer: 369
b) Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter:36
c) Erzieherinnen und Erzieher: 67

Entsprechende Daten zu den Antragszahlen werden durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft für Anträge von Abschlüssen aus der EU erst seit 2012 erfasst. Für die sogenannten Drittstaaten erfolgt die statistische Erfassung erst seit 2013.

Weitere Angaben können der Beantwortung von Frage 2 entnommen werden.

2. Wie viele Antragsteller*innen haben eine volle Anerkennung als Lehrer*in oder Erzieher*in oder andere soziale Berufe erhalten? Wie viele Antragsteller*innen haben Teilanerkennungen mit der Möglichkeit der Nachqualifizierung erhalten und wie viele wurden ganz abgelehnt?

Zu 2.:

a) Anerkennungen von Lehrerinnen und Lehrern:
Bei Anträgen zu Abschlüssen aus der EU wurden im Jahr 2012 in 184 Fällen und im Jahr 2013 in 124 Fällen Auflagen erteilt.

Bei Anträgen aus Drittstaaten wurden im Jahr 2013 in 86 Fällen Auflagen erteilt.

In diesen Fällen lagen wesentliche Ausbildungsunterschiede zur Berliner Lehramtsausbildung vor, so dass Anpassungsmaßnahmen oder eine Eignungsprüfung erforderlich wurden, bevor eine Gleichsetzung mit einem Berliner Lehramt vorgenommen werden kann/konnte.

Die Art der Auflagen wird erst ab 2014 statistisch erfasst.

b) Staatliche Anerkennungen in den sozialpädagogischen Berufen:
Bei den hier geprüften ausländischen Abschlüssen handelt es sich um Hochschulabschlüsse, die auf gleichem Ausbildungsniveau – nämlichen hiesigen Hochschulabschlüssen verglichen werden.

Die hier eingefügte Tabelle entnehmen Sie bitte dem Druckdokument.

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung setzt in der Regel die Absolvierung von Anpassungsmaßnahmen voraus. Bei den laufenden Verfahren handelt es sich um Antragstellerinnen oder Antragsteller, die die Anpassungsmaßnahmen noch nicht absolviert haben.

c) Staatliche Anerkennung bei der schulischen Erzieherausbildung

Die hier eingefügte Tabelle entnehmen Sie bitte dem Druckdokument.

3. Welche Probleme und Hürden gibt es in diesem Bereich der Anerkennung?

Zu 3.:

a) Probleme Hürden im Bereich der Anerkennung von Lehrkräften:
In einzelnen Fällen werden Anträge auf Anerkennung gestellt, obwohl keine Lehrerausbildung vorliegt und die EU-Richtlinie 2005/36/EG nicht anzuwenden ist.

b) Probleme/Hürden im Bereich der Anerkennung von sozialpädagogischen Berufen /schulischer Erzieherausbildung:

Die staatliche Anerkennung setzt gemäß §4 Abs. 2 des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG) neben der Erfüllung der ausbildungsrechtlichen Voraussetzungen auch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse voraus. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse für Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen werden mit einem Sprachdiplom auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen. Die Bereitschaft zur Absolvierung von Anpassungsmaßnahmen ist durchaus gegeben, aber der Erwerb, der für die sozialpädagogische Arbeit erforderlichen sprachlichen Kompetenz stellt eine Hürde dar. Die Sprachkompetenz ist jedoch bereits zur Absolvierung der Anpassungsmaßnahmen erforderlich.

4.Wo gibt es welche Angebote der Nachqualifizierung für Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen? (Bitte die Angebote nach fachlichem Inhalt und anbietender Einrichtung/Organisation angeben.)

Zu 4.:

a) Angebote der Anpassungsqualifizierung, Nachqualifizierung und/oder Eignungsprüfung für Lehrkräfte: Sofern zum Ausgleich festgestellter Ausbildungsunterschiede entsprechende Auflagen erteilt wurden, können die Antragstellerinnen und Antragsteller entsprechend den Regelungen der §§ 2, 4 und 5 des EG-Richtlinienumsetzungsgesetz für Lehrkräfte (EG-RL-LehrkräfteG) zwischen Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang bzw. Vorbereitungsdienst wählen. Die schulpraktischen Maßnahmen (schulpraktischer Teil des Anpassungslehrgangs, Eignungsprüfung oder Vorbereitungsdienst) werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaf durchgeführt.

Falls Studienleistungen Teil der Ausgleichsmaßnahmen sind, müssen diese vor dem schulpraktischen Teil an einer Universität erbracht werden.

Für Nachqualifizierungen gilt entsprechendes. Für das Studium sind die lehrerbildenden Universitäten Ansprechpartner, die ggf. auch über die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen entscheiden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

b) Angebote der Anpassungsqualifizierung bei sozialpädagogischen Abschlüssen:

Die Anpassungsmaßnahmen finden im Rahmen einer Gasthörerschaft an folgenden Hochschulen für angewandte Wissenschaften statt:Alice-Salomon-Hochschule Berlin, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Evangelische Hochschule Berlin. In der Regel handelt es sich um den Erwerb deutscher Rechtskenntnisse für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, andere Anpassungsmaßnahmen hängen vom individuellen Studienverlauf ab.

c) Angebote der Anpassungsqualifizierung bei der schulischen Erzieherausbildung Anpassungsmaßnahmen für die Gleichstellung mit der Erzieherausbildung finden an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik des Landes Berlin statt, an denen die Erzieherausbildung bis zur staatlichen Prüfung durchgeführt wird. Art und Umfang der Anpassungsmaßnahme werden im Einzelfall auf Grund der individuell nachgewiesenen Bildungsnachweise festgelegt.

5.Welche Abschlüsse können die Absolvent *innen der Nachqualifizierungsmodule an diesen Einrichtungen erhalten und ist die jeweilige staatliche Anerkennung dieser Abschlüsse (z.B. Staatlich anerkannte Erzieher*in o.ä.) gewährleistet? Wie oft ist diese Anerkennung in der Vergangenheit erfolgt/nicht erfolgt?

Zu 5.:

a) Abschlüsse nach erfolgreicher Qualifizierung bei Lehrkräften:Nach erfolgreichem Absolvieren der Anpassungsmaßnahme wird die Gleichsetzung des ausländischen Lehrerabschlusses mit einem Berliner Lehramt vorgenommen. Da die statistischen Daten erst seit kurzem erhoben werden, sind sie noch nicht aussagekräftig. Erfahrungswerte zeigen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller die Anpassungsmaßnahmen in der Regel erfolgreich absolvieren.

b) Abschlüsse nach erfolgreicher Qualifizierung in sozialpädagogischen Berufen: Die Absolventen der Anpassungsmaßnahmen erwerben keinen neuen Studienabschluss, erhalten aber nach erfolgreicher Absolvierung die staatliche Anerkennung, wenn keine Versagungsgründe, z.B. rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung, vorliegen (siehe auch Zahlen unter Antwort 2).

c) Abschlüsse nach erfolgreicher Qualifizierung bei der schulischen Erzieherausbildung:

Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme wird kein neuer Abschluss erworben. Vielmehr erfolgt dann die Gleichstellung des ausländischen Bildungsganges mit dem Abschluss als "Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher". Als zweiten Schritt entscheidet die Fachabteilung Jugend über die staatliche Anerkennung, da erst diese die Berufserlaubnis für eine Tätigkeit als Erzieherin /Erzieher darstellt.

6. An welche Einrichtungen/Organisationen werden von den verschiedenen Stellen des IQ-Netzwerks wieviele Antragsteller*innen im Bereich Lehrer*innen und Erzieher*innen vermittelt?

Zu 6.: Die Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks findet in der Regel im Vorfeld einer Antragstellung auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses statt. Sie ist ergebnisoffen und die Ratsuchenden entscheiden selbst über den weiteren Verlauf ihrer Antragstellung und möglichen Weiterbildungen. Eine direkte Weiterleitung (mit Datenübermittlung etc. an andere Beratungs-oder Weiterbildungseinrichtungen) in Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt nicht. Aus den internen statistischen Erhebungen der Beratungsstellen lassen sich z.T. Empfehlungen zu Weiterbildungen nachvollziehen, die aber auch Ratsuchenden gegeben werden, die sich z.B. einen Quereinstieg in die genannten Berufsbereiche als „zusätzliches pädagogisches Personal“ o.ä. vorstellen konnten.

a) Empfehlungen von Qualifizierungen bei Lehrkräften

Im Falle des Lehrerberufes ist eine Anpassungs- oder Nachqualifizierung nur an den Hochschulen möglich, die ein Lehramtsstudium anbieten. Dies wird den interessierten Ratsuchenden in der Beratung mitgeteilt (siehe auch Antwort auf Frage 4).

b) Empfehlungen von Qualifizierungen bei Sozialberufen / Erzieherberuf

Zur Orientierung verweisen die Beratungsstellen häufig auf die Internetadresse:

www.erzieher-werden-in-berlin.de .

Die Internetseite gibt Auskunft über Anpassungslehrgänge sowie den Quereinstieg in den Erzieherberuf.

37 Ratsuchende aus den IQ Beratungsstellen, die an einer Anerkennung im Erzieherberuf interessiert sind, haben nachvollziehbar eine Empfehlung zu Qualifizierungen erhalten.

Für die Anerkennung auf akademischem Niveau werden z.B. Informationen zu Masterstudiengängen z.B. an der Alice Salomon Hochschule, der Katholischen Hochschule für Sozialwesen und der Evangelischen Hochschule weitergegeben.

Im fachschulischen Bereich gibt es die Möglichkeit anstelle der Antragstellung auf Anerkennung die Möglichkeit der Vorbereitung auf die n Nichtschülerprüfung (Nachqualifizierung).

Zu folgenden Angeboten werden Informationen ausgegeben:

a) Vorbereitungskurse auf die Nichtschülerprüfung bei der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen(GFBM)
oder

b) bei DTZ-Bildung und Qualifizierung
oder berufsbegleitende Ausbildung

c) bei Meco Akademie
oder

d) Stiftung SPI

Anpassungsqualifizierungen zum Ausgleich der Unterschiede im Anerkennungsverfahren wären auch hier nur an den dafür zuständigen Hochschulen oder Berufsfachschulen möglich und müssten durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft anerkannt werden.

7.Welche Weiterbildungsangebote bieten die Träger der Anlaufstellen (TBB; GFBM; Life e.V., Club Dialog...) selber an?

8.Wie wird die Objektivität der Beratung in dieser Doppelfunktion sicher gestellt?

Zu 7. und 8.: Die Träger TBB, LIFE e.V. und Club Dialog e.V. bieten keine Qualifizierungen in den genannten Bereichen an. Die GFBM bietet einen Vorbereitungskurs auf die Nichtschülerprüfung an. Die Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks setzt den Schwerpunkt ihrer Beratung auf die Vorbereitung zur Antragstellung bei den zuständigen Stellen. So ist die Informationsweitergabe oder Empfehlung in Weiterbildungen nach der Antragstellung nur dann gegeben, wenn die Ratsuchenden sich nach der Antragstellung wieder an die Beratenden des IQ Netzwerks wenden. Durch die Anerkennungsberatung erfolgt keine direkte Weiterleitung an andere Beratungs-oder Weiterbildungsinstitutionen. Die Beratung ist ergebnisoffen und die Ratsuchenden entscheiden selbst welche Information sie weiterverfolgen (siehe auch Antwort auf Frage 6).

Durch die Förderung des IQ Netzwerks sind somit keine Doppelfunktionen entstanden.

Berlin, den 07. Mai 2014

In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit,Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014)

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