Schriftliche Anfrage: Beteiligung des Landes Berlin an Abschiebungen nach Afghanistan

Nach dem Global Peace Index 2020 gehört Afghanistan zu den gefährlichsten Länder der Welt. Die humanitäre Lage vor Ort ist prekär. Dennoch finden weiterhin Abschiebungen, auch mit Beteiligung des Landes Berlin, nach Afganistan statt. In dieser schriftlichen Anfrage (Drucksache 18 / 27 045) habe ich nachgefragt. Auch vor dem Hintergrund der Einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2021 (AZ: 2 BvQ 8/21), wonach sich die Behörden bei Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der Gefahr, dass die Schwelle des § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten müssen und nur auf Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden dürfen.

Lesen Sie hier meine Anfrage und die Antwort darauf.

 

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