Schriftliche Anfrage: Sicherung der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße?

Das Druckdokument zur Schriftlichen Anfrage "Sicherung der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße" (S17/15121) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um den Bestand der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße über den 31.12.2015 hinaus zu sichern, wenn der Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem sie errichtet wurde, ausläuft?

2. Trifft es zu, dass der Senat ein Rückkaufangebot des derzeitigen Grundstückseigentümers zurückgewiesen hat, obwohl dieses unterhalb der Kaufsumme liegt, die der jetzige Eigentümer dem Liegenschaftsfonds bezahlt hatte?

3. Falls der Senat bisher keine Schritte zur Sicherung des Grundstücks unternommen hat, plant er dann am Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums die Unterkunft, deren Errichtung immerhin mehr als acht Millionen Euro gekostet hat, nach ca. 18 Monaten Belegungszeit wieder abreißen zu lassen und welche zusätzlichen Kosten werden dadurch entstehen?

4. Wo und zu welchen Kosten sollen die dann wegfallenden 400 Unterbringungsplätze ersetzt werden?

5. Hält der Senat ein solches Vorgehen für ein gelungenes Beispiel des sparsamen Einsatzes von Steuermitteln?

Zu 1. bis 5.: Bereits der zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und der PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) abgeschlossene Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft beinhaltet die Option einer Neuverhandlung des Betreibervertrags für den Fall eines Weiterbetriebs über den 31.12.2015 hinaus.

Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurde das betroffene Grundstück zwischenzeitlich von der PeWoBe käuflich erworben. Soweit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bekannt ist, beabsichtigt die neue Eigentümerin, welche auch Betreiberin der Einrichtung ist, den Erhalt der auf demm Grundstück errichteten Unterkunft.

Das LAGeSo hat daher die Gespräche mit der Betreiberin mit dem Ziel der Verlängerung des Betriebes der Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund geht die für Soziales zuständige Senatsverwaltung davon aus, dass die in der Einrichtung verfügbaren Plätze auch über den 31.12.2015 hinaus für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können.

Berlin, den 29. Dezember 2014
In Vertretung
Dirk Gerstle
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Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez.2014)

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