Schriftliche Anfrage und Kommentar: Afrikaner*innen in Berlin - wahrgenommen vom Senat?

Mein Kommentar zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage:
Mager: Der Senat bietet auf meine Schriftliche Anfrage nichts als Allgemeinplätze. Es gibt keine konzeptuellen Überlegungen zur Integrationspolitik für Menschen aus Afrika. Kein Konzept, wie man mit der Diversität und Vielfalt der Communities umgeht. (Afrika ist ein Kontinent, kein Land, das wird erstaunlich oft vergessen.) Kein Konzept zum Umgang mit der Diskriminierung, die alle Afrikaner*innen erleben. Kein Konzept für den Umgang mit der kolonialen Geschichte Berlins etc. Kein Wunder, dass da auch die Förderung mager ausfällt und afrikanische Vereine kaum partizipieren können.


Das Druckdokument zur Schriftlichen Anfrage "Afrikaner*innen in Berlin - wahrgenommen vom Senat?" (S17-13567) finden Sie hier.

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld ( GRÜNE ) vom 03. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 0 4 . April 2014 ) und Antwort

Afrikaner*innen in Berlin – wahrgenommen vom Senat?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Hält der Senat die gleichberechtigte Partizipation von Afrikanerinnen und Afrikanern (im Folgenden sind damit immer Personen gemeint, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Landes besitzen) in Berlin gegenwärtig für gegeben? Wenn nein, was gedenkt der Senat für die Chancengleichheit und das Miteinander zu tun?

Zu 1.:Der Senat hält die gleichberechtigte Partizipation von Migrantinnen und Migranten aus allen, auch aus afrikanischen Ländern als eine ständige Querschnittsaufgabe aller Verwaltungen für ein wichtiges politisches Ziel. Im Zuge der interkulturellen Öffnung der Verwaltungen geht es daher auch um die Verbesserung der Chancengleichheit und des Zusammenlebens im Stadtraum.In den Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 ist ausgeführt, dass es „Ziel des Senats ist, dass alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, wirtschaftlich wie auch sozial integriert sind und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt in besonderem Maße für die Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt. Integrationspolitik ist daher immer auch Querschnittspolitik, die sich in allen Politikbereichen widerspiegelt.“

2. Wie viele Afrikanerinnen und Afrikaner leben in Berlin? (Bitte für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln nach Herkunftsland, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus, Bezirk)

3. Wie viele Afrikaner und Afrikanerinnen sind in den letzten 10 Jahren in Berlin eingebürgert worden?

Zu 2. und 3.:
Diese Daten werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und von der Berliner Ausländerbehörde statistisch nicht erfasst.

Allerdings führt das Amt für Statistik Berlin Brandenburg (ASBB) Statistiken zu Einwohnern nach Bezirken, Staatsangehörigkeiten, Altersgruppen und Frauen (Quelle: Einwohnerregister). Da das Ergebnis der entsprechenden Recherche den Umfang der Beantwortung einer Anfrage sprengt, wird auf die Datenbank verwiesen:
www.statistik-berlin-brandenburg.de

4. Was ist dem Senat über die soziale Situation, Anzahl der Akademiker*innen, der Selbständigen, der Erwerbslosen und der Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Menschen aus Afrika bekannt? Was weiß der Senat über erreichte Schulabschlüsse, Diskriminierungserfahrung und ehrenamtliches Engagement? (Bitte die aktuellsten Zahlen mit Quellen und Jahr angeben.)

Zu 4.: Das ASBB kann aus dem Mikrozensus aufgrund zu geringer Fallzahlen die gewünschten Daten nicht auswerten.

Daten zu ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst und zum Teil auch vom ASBB veröffentlicht (Tabelle 7):

Statistischer Bericht über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin

Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Angaben, zum Beispiel über Arbeitslose finden sich in folgenden Heften der BA (März 2014, Seite 12):

Analyse des Arbeitsmarktes für Ausländer erstellt durch die Bundesagentur für Arbeit

In den Bildungsstatistiken des Senats wird nicht nach Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland differenziert.

Systematische Daten über die Diskriminierungserfahrung von Staatsangehörigen afrikanischer Länder liegen dem Senat nicht vor. Nach einer vom Senat in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2012 haben 49 % der in Privathaushalten lebenden deutschsprachigen Bevölkerung in Berlin ab 14 Jahren mit Migrationshintergrund schon einmal eine Situation erlebt, in der sie selbst diskriminiert wurden. Diese Anzahl kann jedoch nur als sehr grober Anhaltspunkt zur Diskriminierungserfahrung von afrikanischen Staatsagenhörigen gewertet werden.

5. Wann und von wem wurden in den letzten 10 Jahren Zahlen erhoben und/oder Studien erstellt, um Kenntnisse über die Situation der Afrikanerinnen und Afrikaner in Berlin zu erhalten? (Bitte nach Jahr, untersuchender Institution und Auftraggeber*innen auflisten)

Zu 5.: Dem Senat sind keine aussagekräftigen Studien bekannt.

6. Welche Initiativen, Träger und Projekte gibt es in welchen Bezirken, die sich schwerpunktmäßig um die Integration von Afrikanerinnen und Afrikanern kümmern? (Bitte nach Bezirken, Trägern, Projekten und Höhe der Förderung durch den Senat auflisten)

Zu 6: Die 2013 eingeführte Transparenzdatenbank des Senats enthält über 4.800 Datensätze, die zu sichten wären, da die erforderliche Filterfunktion nicht vorhanden ist. Die bis 2012 geführte Zuwendungsdatenbank des Senats enthält unter dem Stichwort „Afrika“ 53 Ergebnisse (die Anlage für 2009 – 2012 finden Sie im Druckdokument).

Von der Abteilung der Integrationsbeauftragten des Senats der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen werden gefördert:

2013: Joliba e.V. 20.700 € (Görlitzer Straße 70, 10997 Berlin) Projekt: "AKOMA NTOSO - Beratungs- und Vernetzungsangebote zur Integration von Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin"

2013: Oromo Horn von Afrika Zentrum e.V - Deutsch-Afrikanische Begegnungsstätte 15.054 € (Prinzenallee 81, 13357 Berlin) Projekt: "Selbsthilfezentrum/Sozialbetreuung"

2014 LebensWelt gGmbH - Interkulturelle Jugendhilfe 17.500 € (Obentrautstraße 72, 10963 Berlin) Projekt: Begegnungs- Beratungs- und Nähcafé für afrikanische Frauen

2014 Oromo Horn von Afrika Zentrum e.V - Deutsch-Afrikanische Begegnungsstätte 50.000 € (Prinzenallee 81, 13357 Berlin) Projekt: Entwicklung einer herkunftslandübergreifenden Kooperation

7. Wie beurteilt der Senat die in den zurückliegenden Jahrzehnten gestaltete Integrationspolitik für Afrikanerinnen und Afrikaner in Berlin? Welche Pläne hat der Senat für die laufende Legislatur?

Zu 7.: Der Senat bewertet seine Integrationspolitik - auch für Afrikanerinnen und Afrikaner – als erfolgreich. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 ist festgelegt, dass in dieser Legislaturperiode die Partizipation für alle Migrantinnen und Migranten verbessert werden soll: „Der Senat wird die Zuwendungsmittel für integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau erhalten,wird das Partizipations- und Integrationsgesetz konsequent umsetzen und strebt eine Weiterentwicklung an. Auf der Grundlage einer Evaluierung wird die gesamte Projektförderung ab 2013 neu ausgerichtet. Der Senat setzt weiterhin auf niedrigschwellige Angebote wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Gemeindedolmetscher. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird konsequent fortgesetzt durch Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gezielte Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen von Einstellungen in den öffentlichen Dienst. Der noch vorhandenen Integrationsprobleme werden wir uns mit Nachdruck annehmen.“

Berlin, den 05. Mai 2014

In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2014) 

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