Schriftliche Anfrage zur seltsamen Vergabepraxis der Integrationsverwaltung

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "24 Stunden Ausschreibungsfrist für Deutschkurse - ist das ein faires Verfahren?" (S17-13689) finden Sie hier.

24 Stunden Ausschreibungsfrist für Deutschkurse - ist das ein faires Verfahren?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Es handelt sich um den gleichen Sachverhalt, wie bei der Schriftlichen Anfrage 17/13567 von der Abgeordneten Frau Bayram (GRÜNE).

1. Wie bewertet der Senat eine Ausschreibungsfrist von 24 Stunden für die Bewerbung um einen Deutschkurs mit begleitender sozialpädagogischer Begleitung im März dieses Jahres (von 14 Uhr am 13.3.2014 bis 14 Uhr am 14.3.2014)?

2. Wo und wann waren die Kurse sonst noch ausgeschrieben? Wer konnte oder sollte sich bewerben?

Zu 1. und 2.: Das gewählte Verfahren des kurzfristigen Einholens von Angeboten ist erforderlich gewesen. Es ist für die Sprachkursträger auch zumutbar gewesen, da sie lediglich aufgefordert waren, ihre Kalkulation zu übermitteln.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat jährlich 300.000 € erstmals seit 2014 für die Ausweitung der Sprachförderung und weiterer Sprachkurse zur Verfügung. Mit diesen knappen Mitteln lässt sich allerdings kein flächendeckendes Angebot zur Einbeziehung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten in die Integrations- und Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Berlin finanzieren. Daher sollen diese Mittel auch zur Umsetzung der Vereinbarung des Senats mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz genutzt werden. Der Senat wird jetzt mit einem ausgewiesenen Träger mit einem Pilotvorhaben beginnen und dieses ausweiten, wenn sich Erfolge zeigen.

Dass die Maßnahme nicht bereits begonnen wurde hängt damit zusammen, dass die Unterbringung der Flüchtlinge sowie ihre Registrierung prioritär behandelt werden.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat sich am 13.3.2014 um 11 Uhr - wie ein Tag zuvor mündlich avisiert - an mögliche Träger für Deutschkurse für Flüchtlinge sowie an die Liga der Wohlfahrtsverbände gewandt, um kurzfristig Deutschkurse für Anfängerinnen und Anfänger durchführen zu können.

Hierfür waren Angebote von zertifizierten Trägern einzuholen, die über Erfahrung mit Deutschkursen und der Unterrichtung von Flüchtlingen verfügen. Folgende Rahmenbedingungen waren für die Kalkulation zu berücksichtigen:

4 Kurse à 20 Teilnehmende (Verteilung nach Niveau), Sprachstandseinstufung für mündliche und schriftliche Kenntnisse, 10h / Woche, Möglichst zeitnaher Kursbeginn, 5 Stunden sozialpädagogische Betreuung je Teilnehmerin/Teilnehmer und Kurs (bitte extra ausweisen), Kursdauer: 20 Wochen.

3. Wer hat den Zuschlag erhalten?

4. Wann wurde der Zuschlag gegeben und um welche Zuwendungssumme handelt es sich?

5. Haben die Kurse mittlerweile begonnen?

Zu 3. bis 5.: Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da die Unterbringung der Flüchtlinge sowie ihre Registrierung prioritär behandelt werden.

Berlin, den 12. Mai 2014

In Vertretung
Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014)

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