Diskriminierung muslimischer Rechtsanwältinnen in Berlin sofort beenden

Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher, sagt mit Blick auf den Rechtsausschuss:

Die Zurückweisung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch in Berliner Amtsgerichten ist ungeheuerlich. Sie kommt einem Berufsverbot für kopftuchtragende Anwältinnen gleich. Die richterliche Unabhängigkeit erlaubt keine Diskriminierung aus religiösen Gründen.

Heute berät der Rechtsausschuss auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Tagesordnungspunkt „Diskriminierung im Gerichtssaal– Die Anwältin mit Kopftuch vor Berliner Gerichten“. Der Präsident der Berliner Rechtsanwaltkammer, Herr Marcus Mollnau, wird hierzuangehört.

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