Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Bildung

In dieser kleinen Anfrage werden Fragen zum Thema Bildung und Integration beantwortet. Es werden u.a. Themen wie der Anteil der Schulanfänger, der Schulabgänger_Innen ohne Schulabschluss, sowie der Kita-Erzieher_Innen und Lehrer_Innen mit Migrationshintergrund behandelt. Wie auch in meinen anderen beiden Anfragen "Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Stärkung der Zivilgesellschaft" (17/10706) und "Baustelle Integrationsmonitoring" (17/10702) zu erkennen ist, werden auch in diesem Bereich die Indikatoren nicht ausreichend erfasst. Dadurch kann auch die Umsetzung des Integrationskonzeptes nicht gewährleistet werden. 

Das Druckdokument 17/10704 zur Anfrage, welches auch die hier erwähnten Anlagen enthält können Sie hier herunterladen.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 28. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie hoch ist der Anteil der einzuschulenden Kinder, die vor Schulbesuch mindestens drei Jahre eine Kita besucht haben, mit und ohne Migrationshintergrund?

Zu 1.: Im Fachverfahren Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) werden Angaben zur Herkunftssprache der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, erfasst, Angaben zum Migrationshintergrund werden nicht erhoben. Am 01.08.2012 werden 15.612 Kinder deutscher und 6.107 Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, die mindestens 3 Jahre vor der Einschulung eine Kita besucht haben, eingeschult. Eine detaillierte Auswertung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Kita-Besuchsdauer in Verbindung mit Migrationsmerkmalen für das Jahr 2011 ist in der Anlage 1 aufgeführt.

2. Wie hoch ist der Anteil der Schulabgänger_innen ohne Schulabschluss mit und ohne Migrationshintergrund an allen Schulabgänger_innen mit und ohne Migrationshintergrund?

3. Wie ist die Verteilung der Schulabgänger_innen auf Schulabschlüsse (einschließlich Fachhochschulreife) mit und ohne Migrationshintergrund?

Zu 2. und 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verwendet in der Bildungsstatistik als Kriterium für den Migrationshintergrund von Schülerinnen und Schülern wie bei der Kindertagesbetreuung die "nichtdeutsche Herkunftssprache". Entscheidendes Kriterium ist hier die Verkehrssprache innerhalb der Familie in Anlehnung an die Festlegung der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK).
Die Verteilung der Schulabschlüsse auf die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache bzw. deutscher Herkunftssprache entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

4. Wie hoch ist der Anteil der Bildungsinländer_innen mit Migrationshintergrund an allen studierenden Bildungsinländer_innen?

Zu 4.: Gegenwärtig sind an den Berliner Hochschulen 3,2 % aller Studierenden und 2,9 % aller Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer. Es handelt sich hierbei um Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Hierbei wird unterstellt, dass diese Studierenden und Studienanfängerinnen und Studienanfänger einen Migrationshintergrund haben.

5. Wie hoch ist der Anteil der Erzieher und Erzieherinnen mit Migrationshintergrund an allen Erzieher und Erzieherinnen in der Kita? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Geschlecht getrennt auflisten.)

Zu 5.: Dem Senat liegen keine entsprechenden Angaben vor, da Personalauswahl und Personaleinsatz den Trägern der Kindertageseinrichtungen obliegt. Dem Einsatz sowohl von Erzieherinnen und Erziehern mit Migrationshintergrund als auch mehrsprachiger Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere auch in Einrichtungen mit bilingual ausgerichteten pädagogischen Konzepten, misst der Senat hohe Bedeutung bei. Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) dürfen deshalb in konzeptionell begründeten Einzelfällen Personen auch ohne entsprechende Fachausbildung unter Anrechnung auf den erforderlichen Fachpersonalschlüssel nach Genehmigung durch die Kita- Aufsicht beschäftigt werden.

6. Wie hoch ist der Anteil der Lehrer und Lehrerinnen mit Migrationshintergrund an allen Lehrkräften an Berliner Schulen? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Schulart und Privatschulen getrennt auflisten.)

Zu 6.: Angaben zum Migrationshintergrund der Lehrkräfte werden im Land Berlin nicht erhoben. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund (mit zweiter Staatsprüfung) ist in den letzten Jahren jedoch besonders gefördert worden. Dies betrifft insbesondere Bewerberinnen und Bewerber mit der Herkunftssprache türkisch oder arabisch. Schulen haben die Möglichkeit, solche Fachkräfte über das jeweilige Anforderungsprofil besonders anzufordern. Die Einsatzorte erfolgen vorzugsweise in Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache. Auch für den Fremdsprachenunterricht an den weiterführenden Schulen sind bereits muttersprachliche Bewerberinnen und Bewerber - soweit vorhanden - in den Schuldienst eingestellt worden. Die Anlage 3 enthält eine Übersicht der Lehrkräfte an den Berliner Schulen mit ausländischer Staatsangehörigkeit getrennt nach Schularten für die letzten fünf Schuljahre.

7. Hält der Senat seine Integrationsbemühungen im Bereich Bildung für ausreichend?

Zu 7.: Zur Förderung und Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache hat der Senat insbesondere die Maßnahmen in der Sprachförderung verstärkt. Als Beispiele sind die verbindliche Erstellung schuleigener Sprachbildungskonzepte und die Benennung von Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren an den Schulen zu nennen. Diese beraten und unterstützen die Schulen bei der Entwicklung des Sprachbildungskonzepts und der Durchführung sprachförderlichen Unterrichts. Der Integration dienen auch Maßnahmen zur Vermeidung von Schuldistanz und Schulabbruch, eine gezielte Fortbildung der Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen, die Förderung des individuellen Lernens im Unterricht, die Einrichtung besonderer Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse und Sprachkurse in den Ferien. Ziel ist es zugleich, die Zahl der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund weiter zu erhöhen. Diese Maßnahmen wird der Senat kontinuierlich fortsetzen.

Berlin, den 26. Juli 2012

                                                                         In Vertretung

Sigrid Klebba

Senatsverwaltung für Bildung,

Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2012)

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