Kleine Anfrage: Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin: Umsetzung im Bezirk Neukölln

Antwort des Bezirksamtes Neukölln:

Sehr geehrte Frau Tanana, Ihre Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1.) Welche Erfahrung hat das Bezirksamt mit der Umsetzung des „Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“?

Ich verweise auf die Beantwortung der großen Anfrage vom 05.05.2014 (Drs. Nr.:GA/00905/XIX). Das Gesetz enthält zwar philosophische Ansätze und Betrachtungsweisen zum Thema Integration, bietet jedoch keine Hilfestellung für die praktische Arbeit, die auf Bezirksebene zu leisten ist. Das Bezirksamt setzt zwar die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben durch, es bedarf jedoch einer Überarbeitung des Gesetzes um die Integration vor Ort tatsächlich unterstützen zu können.


Zu 2.) Welche Anregungen und Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Beschlussvorla-gen sowie Maßnahmen wurden durch den Integrationsbeauftragten unterbreitet und umgesetzt (vergl. § 7, Abs. 2, Ziffer 1 PartIntG)?

Der Integrationsbeauftragte hat bei der Entwicklung einer Reihe von Maßnahmen mitgewirkt, z.B. beim Umgang des Bezirksamtes mit dem Zuzug von Roma-Familien, der Intervention bei Schrottimmobilien und auch bei der Arbeit rund um das Thema organisierte Kriminalität arabischer Großfamilien. Das Projekt „Task Force Okerstraße“ - ressortübergreifende Zusammenarbeit, Intervention und Prävention an einem sozial extrem problematischen Ort, verantwortete er als Projektleiter (2008-2012).

 

Zu 3.) Welche Anregungen und Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Beschlussvorlagen sowie Maßnahmen wurden durch den Integrationsbeauftragten unterbreitet, jedoch nicht umgesetzt? Warum erfolgte keine Umsetzung?

Es gibt keine geplanten Beschlussvorlagen oder Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden.


Zu 4.) Fragen zum bezirklichen Migrationsbeirat:
a. Seit wann existiert dieser?
Der Neuköllner Migrationsbeirat existiert seit 15 Jahren. Die erste Sitzung fand statt am 21.08.2003.
b. Wie sind dessen Aufgaben definiert?
Die Aufgaben des Migrationsbeirates sind in § 2 der Geschäftsordnung vom 24.01.2007 wie folgt beschrieben: „Der Beirat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten der in Neukölln wohnenden Migrantinnen und Migranten. Der Beirat hat das Recht Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in Migrantenangelegenheiten schriftlich über den Bezirksbürgermeister an das Bezirksamt bzw. über den BVV-Vorsteher an die Bezirksverordnetenversammlung heranzutragen.“
c. Wie ist er personell zusammengesetzt?
d. Wer bestimmt seine Zusammensetzung?
Die Zusammensetzung ist in § 3 der Geschäftsordnung geregelt. Der Text lautet wie folgt: 1. Die Mitglieder des Beirates sind aus dem Bereich der Migrationsarbeit im Bezirk Neukölln zu benennen. Der Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister
b) der/dem Migrationsbeauftragten des Bezirksamtes Neukölln
c) je einer Vertreterin/einem Vertreter
- der Arbeiterwohlfahrt
- der Caritas
- der Agentur für Arbeit Berlin Süd
- einer Schule bzw. Kindertagesstätte
- des Diakonischen Werkes
- des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- des Humanistischen Verbandes
- der Polizei
d) 12 Mitgliedern nichtdeutscher Herkunft aus im Bezirk ansässigen Projekten, Vereinen und Initiativen der Migrantenarbeit. Nur eines dieser Mitglieder kann Aussiedler sein.
e) je einer Vertreterin/einem Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen.
2. Die Beiratsmitglieder sollen sich möglichst paritätisch aus Männern und Frauen zusammensetzen.
3. Die Mitglieder zu c) und d) sowie deren Vertreter/Vertreterinnen werden von der Bezirksver-ordnetenversammlung gewählt.


Zu 5.) Bei welchen bezirklichen Vorhaben wurden die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt und bei welchen Vorhaben nicht (vergl. § 7, Abs. 2, Ziffer 2 PartIntG)? Wenn nicht, warum nicht? Welche Rolle spielen dabei die Beiräte und/oder Ausschüsse? Welche die Beauftragten?

Der Anteil von Migranten im Bezirk Neukölln beträgt 45 %. In wenigen Jahren wird die Hälfte der Neuköllner Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben. Bezirkliche Vorhaben müssen die Interessen der gesamten Neuköllner Bevölkerung berücksichtigen. Die Rolle des Migrationsbeirates, des Integrationsausschusses und des Integrationsbeauftragten ist es, Reibungsverluste zu verringern und das soziale Zusammenleben zu verbessern. Die Dis-kussionsergebnisse der genannten Gremien werden bei der Entscheidungsfindung in Verwaltung und Bezirkspolitik berücksichtigt. Hierzu verweise ich auch auf die Weiterentwicklung der Neuköllner Integrationspolitik „Integration durch Normalität – Für ein gutes Zusammenleben in der interkulturellen Großstadt“.


Zu 6.) Bei welchen Vorhaben, Programmen und sonstigen Maßnahmen erfolgte die Information des Integrationsbeauftragten? In welchem dieser Fälle erfolgten Stellungnahmen und inwieweit wurden diese berücksichtigt oder warum nicht berücksichtigt (vergl. § 7, Abs. 3 PartIntG)?

Das Bezirksamt Neukölln kann bei seinen Vorhaben, Programmen und sonstigen Maßnahmen den Integrationsbeauftragten nicht in allen entscheidungsrelevanten Angelegenheiten einbeziehen. Das würde in einem Großstadtbezirk wie Neukölln jeden Rahmen sprengen. Der Integrationsbeauftragte berät Politik und Verwaltung. Er ist Mitglied in Gremien (z.B. BBWA, Lenkungs-runde Aktionsraum Nord-Neukölln und Gropiusstadt, Begleitausschuss Partnerschaft und Demokratie, Steuerungsrunde AG Kinder- und Jugendkriminalität). Auch hier bringt er sein Wissen mit ein.


Zu 7.) Mit welchen Vereinen, Initiativen und sonstigen Organisationen im Bezirk arbeitet der Integrationsbeauftragte zusammen (Vergl. § 7, Abs. 3 PartIntG)?

Gemeint ist sicherlich Absatz 4. Grundsätzlich arbeitet der Integrationsbeauftragte mit allen Vereinen, Initiativen und Organisationen zusammen, deren Wirken zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse und zum Erhalt des sozialen Friedens beitragen.


Martin Hikel
Bezirksbürgermeister

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