Kleine Anfrage: Interkulturelle Organisations- und Prozessbegleitung: Was geht da voran?

Das Druckdokument zur Kleine Anfrage: Kleine Anfrage Interkulturelle Organisations- und Prozessbegleitung: Was geht da voran? (ka 17/ 12945) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Für die Jahre 2012 und 2013 waren jeweils 200.000 € für Interkulturelle Organisations- und Prozessbegleitung eingestellt. Was ist damit geschehen, wer hat welche Aufträge in diesem Bereich erhalten? (Bitte tabellarisch aufführen: Wer, Wann, Wofür, Wie viel?)

Für die tabellarische Auflistung siehe pdf-Dokument.

2. Was ist in den Einrichtungen des Landes im Bereich Interkulturelle Personalentwicklung geschehen?
Zu 2.: In den Einrichtungen des Landes wurden zahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Personalentwicklung durchgeführt. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen würde eine Abfrage der einzelnen Senatsverwaltungen erfordern. Eine entsprechende Abfrage erfolgt im Rahmen der Berichterstattung zum Partizipations- und Integrationsgesetz (gemäß §8 PartIntG). Im Bericht zu den Jahren 2012/2013 wird eine ausführliche Dokumentation zur interkulturellen Personalentwicklung veröffentlicht werden.
Demzufolge werden im Kontext dieser Kleinen Anfrage beispielhaft die Entwicklungen zur interkulturellen Personalentwicklung aus dem Zuständigkeitsbereich der Integrationsbeauftragten dargestellt: Die Integrationsbeauftragte hat im Rahmen der unter Frage 1 erwähnten Organisationsentwicklungsberatung verschiedene Maßnahmen durchgeführt:

  • In der Dienststelle der Integrationsbeauftragten haben 2013 zwei Führungskräfteworkshops zur interkulturell kompetenten Führung stattgefunden. Die Ergebnisse werden im Praxishandbuch der Berliner Verwaltung im Rahmen der Reihe „Berliner Hefte zur interkulturellen Verwaltungspraxis“ veröffentlicht. Ein Auftaktworkshop zur interkulturellen Organisationsentwicklung für die gesamte Senatsverwaltung hat 2013 stattgefunden.
  • Mit dem Personalrat wurde 2013 ein interkultureller Beratungsprozess durchgeführt.
  • Mit der Abteilung Zentrales haben in 2013 Gespräche zur Implementierung interkultureller Aspekte bei verschiedenen Personalentwicklungsinstrumenten wie beispielsweise der Entwicklung von Anforderungsprofilen stattgefunden.

Eine Fortsetzung der genannten Prozesse 2014 ist ebenso geplant, wie die Dokumentation und Veröffentlichung einzelner Prozesse.

3. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten unter den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und in öffentlichen Unternehmen wurden durchgeführt?
Zu 3.: Die Senatsinitiative Berlin braucht dich! motiviert Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, eine Berufsausbildung beim Land Berlin und seinen Beteiligungsunternehmen für sich in Betracht zu ziehen und sich um diese zu bemühen. Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Ausbildung beim Land Berlin soll entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung auf 25% steigen. Den Jugendlichen werden Einblicke in die betriebliche Wirklichkeit, in Facharbeit und Ausbildung ermöglicht. Sie machen erste Erfahrungen mit betrieblicher Arbeit – eine Welt, die vielen von ihnen fern ist. Diese Betriebsbegegnungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Schulen vor- und nachbereitet. Mit dieser Selbstverpflichtung wollen Behörden und Betriebe mit Landesbeteiligung eine Vorreiterrolle übernehmen, um den Zugang Jugendlicher mit Migrationshintergrund zur Ausbildung zu verbessern und damit Nachwuchskräfte für sich und das Land zu gewinnen. Betriebe, die sich beteiligen, sind Teil eines Konsortiums aus Schulen und Betrieben, darunter die Senatsverwaltungen, die Be-zirksämter, die Polizei, die BSR, die BVG, die Berliner Wasserbetriebe und Vivantes. Der Anteil Auszubildender mit Migrationshintergrund unter den neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst ist seit 2006 von 8,6 auf 19,3% gestiegen.
Darüber hinaus wurde in 2013 eine Kampagne zur Erhöhung des Anteils von Fachkräften mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung entwickelt. Die Kampagne „Mach Berlin zu deinem Job“ ist an Studierende mit Einwanderungsgeschichte adressiert und hat zum Ziel, dass sich mehr Migrantinnen und Migranten für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst interessieren. Im Rahmen der Kampagne wird auf die vielfältigen Beschäftigungsfelder hingewiesen und über die beruflichen Perspektiven, die mit den jeweiligen Studienfächern ver-bunden sind, informiert. Kampagnenstart ist im Januar 2014. Weitere Informationen sind unter www.mach-berlin-zu-deinem-job.de abrufbar.
Bereits seit 2010 fördert das Land Berlin in Kooperation mit dem Bildungswerk in Kreuzberg eine Maßnahme zur Erhöhung des Anteils Jugendlicher mit Migrationshintergrund insbesondere im mittleren Polizeivollzugsdienst sowie in der allgemeinen Verwaltung. Diese Maßnahme ist aus der Erkenntnis heraus entstanden, dass die Zielgruppe häufig schon an der jeweiligen Aufnahmeprüfung scheitert. Im Rahmen der Maßnahme werden die Jugendlichen gezielt qualifiziert, um diese Hürde nehmen zu können. Dabei wird insbesondere bei den Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung bei der Polizei interessieren, auch auf die körperliche Fitness geachtet, da der dort verlangte Sporttest als Bestandteil der Aufnahmeprüfung für viele in der Vergangenheit ein nicht zu überwindendes Hindernis darstellte.

4. Welche Zielvorgaben zum angestrebten Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund wurden festgelegt? Welche Verfahren zur Überprüfung dieser Zielvorgaben wurden entwickelt?
Zu 4.: Für Auszubildende und Neueinstellungen wurde die Zielvorgabe 25 % Prozent festgelegt. Die Überprüfung erfolgt durch Erhebung der Daten bei den neu eingestellten Personen. Die Beantwortung der entsprechenden Fragen ist freiwillig, wobei der Rücklauf sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat.

5. Welche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement wurden entwickelt? Wo und mit wem haben die angekündigten Bezirkskonferenzen und Workshops stattgefunden? Wo sind Ergebnisse einsehbar?                                                Zu 5.: Die hier nachgefragten Ansätze stammen aus einer ersten Planungsphase. In der Folge wurden andere Schwerpunkte gesetzt. Daraus resultieren die unter Frage 1 dargestellten Aufträge und Projekte. Im Rahmen dieser Vorhaben fand eine Reihe von Workshops statt und es wurden Aspekte der Qualitätssicherung berücksichtigt.

6. Wie wurden Interkulturelle Förderkriterien in Förderrichtlinien und Programmen berücksichtigt? Wo liegen die Fortschritte der Jahre 2012/2013?
Zu 6.: Auf Grund der Fülle von Förderrichtlinien und Programmen in unterschiedlicher Zuständigkeit wurde entschieden zunächst anhand von drei Vorhaben, die im Bereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Abt. Arbeit angesiedelt sind, die Umsetzung zu erproben. Dies umfasst die Durchführung einer Bestandsaufnahme der Umsetzung der Bildungsberatung und des Landesprogramms Mentoring und anschließenden Werkstatt mit einem Dialog über die Ergebnisse sowie die Evaluation des Berliner Jobcoachings. Es wurden Beratungen mit den jeweiligen Programmverantwortlichen geführt, um zu sondieren, inwieweit interkulturelle Aspekte bereits berücksichtigt sind und wie eine weitreichendere interkulturelle Öffnung der jeweiligen Pro-gramme erreicht werden könnte.
Im Landesprogramm Mentoring wurde bereits 2013 eine Werkstatt zur interkulturellen Öffnung unter Beteiligung der Abteilung Arbeit und aller Projektträger durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bei der Fortschreibung des Programms in 2014 umgesetzt werden. Gerade das Lan-desprogramm Mentoring, dessen Zielsetzung in der Entwicklung von geeigneten Ansätzen zur Reduzierung vorzeitiger Lösungen von Ausbildungsverträgen besteht, ist hier besonders geeignet, da insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund ihren Ausbildungsvertrag oft vorzeitig lösen. Hier sollen, in Kooperation mit allen Projektträgern, Aspekte der interkulturellen Öffnung verstärkt diskutiert werden. Ein Abschluss des Pilotversuches ist im Laufe des Jahres 2014 avisiert.

7. Wie und wo sind Strategien der interkulturellen Öffnung auf öffentliche Unternehmen übertragen worden?
Zu 7.: Der Ansatz von Berlin braucht dich! ist für den Bereich der Ausbildung im Öffentlichen Dienst entwickelt und auf einige Betriebe mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin übertragen worden. Über die Ausdehnung auf weitere Betriebe besteht ein kontinuierlicher Kontakt und Austausch mit dem Kommunalen Arbeitge-berverband (KAV).

Berlin, den 29. Januar 2014
In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014)

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