Kleine Anfrage und Kommentar: Wo sind die Fördergelder für den Afrika-Rat 2011 und 2012?

"Wenig überzeugend erklärt: Wo sind die Gelder für den Afrika-Rat gebieben? Kommentar zur Kleinen Anfrage

Der Senat liefert in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage drei widersprüchliche Erklärungen für den Verbleib der Fördergelder, die angeblich an den Afrika-Rat gezahlt wurden, dort aber nie angekommen sind:
1. Das Geld wurde nicht beantragt und konnte daher nicht gezahlt werden  - bleibt die Frage, warum es als IST verbucht wurde. (Siehe Antwort zu 1. und 2.) Außderdem liegt mir der Email-Verkehr zwischen dem Afrika-Rat und der Senatsverwaltung vor, bei dem es um die Antragstellung für ein fertig ausgearbeitetes Konzept (6.12.2011) geht. Moctar Camara vom Afrika-Rat sagt dazu: "Eine schriftliche Ablehnung liegt uns nicht vor."
2. Das Geld war nur eingeplant - dann hätte man es ebenfalls nicht als IST verbuchen dürfen und es bleibt die Frage, warum es eingeplant wurde, wenn es gar nicht beantragt wurde (Siehe Antwort zu 7. und 8.)
3. Das Geld stand zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung, weil es für andere Projekte eingeplant war (Antwort zu 5.)
Was denn nun? Dass man dem Afrikarat auf seine Briefe einfach nicht geantwortet hat, wird vom Tisch gewischt. Das in der Anwort genannte Gespräch hat vor den Briefen stattgefunden. Warum in der Dokumentation des Qualitätsdialogs der Afrikarat unter den bisher geförderten Projekten auftaucht, obwohl es keine Förderung mehr gab, wird gar nicht erläutert. Haushaltswahrheit- und -klarheit sieht anders aus. Von einer Stelle, die selber Verwendungsnachweise von Fördernehmer_innen zu prüfen hat, muss man mehr erwarten können. Und natürlich ist weiter die Frage offen, wo das Geld geblieben ist."

Das Druckdokument zur Kleinen Anfrage: Wo sind die Fördergelder für den Afrika-Rat 2011 und 2012? (ka17 / 12075) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie kam es dazu, dass in der Roten Nummer 0390 (Kapitel 0910, Titel 68569) Fördergelder für den Afrika-Rat Berlin-Brandenburg e.V. in Höhe von 16.000€ für 2011 als IST angegeben wurden, obwohl die Gelder nicht an den Afrika-Rat geflossen waren?
2. Warum wurden auch die für 2012 für den Afrika-Rat geplanten 20.000€ nicht überwiesen?

Zu 1. und 2.: Der Afrika-Rat Berlin-Brandenburg hat-te 2009 und 2010 eine befristete Förderung in Höhe von 6.832 € (2009) und 13.158 € (2010) zunächst zur Vorbe-reitung und sodann zur Durchführung der Veranstaltung im Februar 2010 „Tribunal zur Erinnerung an den 125. Jahrestag der Berliner Afrika-Konferenz 1884-1885“ erhalten. Nach dieser zweckgebundenen Förderung ist der Af-rika-Rat auf den seinerzeitigen Integrationsbeauftragten des Senats zugegangen und wollte eine Förderung für eine „Koordinierung und Servicestelle für Afrikanerinnen oder Afrikaner und Afrika-Interessierte“ beantragen. Der Antrag ist jedoch nicht förmlich gestellt worden; es liegt lediglich ein schriftliches Konzept vom Dezember 2011 vor. Daher wurde 2012 keine Zuwendung beschieden.

3. Warum ist in der Verwaltung niemandem aufgefal-en, dass keine Zahlungen angewiesen wurden, so dass der Afrika-Rat auch im Bericht zum „Qualitätsdialog“ (S. 14) unter den bisher geförderten Projekten aufgeführt wurde?

Zu 3.: Dieser Sachverhalt ist der Verwaltung aufgefallen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft im ersten Halbjahr 2012 - da das Haushaltsgesetz für die Jahre 2012 und 2013 noch nicht in Kraft getreten war - konnte in dieser Zeit keine neue Förderung erfolgen; eine Weiterförderung 2012 aufgrund der befristeten Förderung in 2009 und 2010 für einen anderen Zweck war nicht möglich. Dies wurde dem Träger seinerzeit auch schriftlich mitgeteilt. Für die Jahre 2012 und 2013 ist aufgrund der hierdurch verkürzten Geltungsdauer des Haushaltes für mögliche neue Integrationsprojekte festgelegt worden, dass grundsätzlich nur diejenigen Projekte im Rahmen des Integrationsprogramms weiter gefördert werden, die bereits 2011 durchgeführt worden sind. Damit haben die bisherigen Zuwendungsempfänger, die Dialogpartner der Verwaltung im Rahmen des Qualitätsdialoges waren, bis Ende 2013 Planungssicherheit erhalten.

4. Warum hat der Afrika-Rat auf seine Briefe vom 12.4.13 an die Senatsverwaltung und vom 24.4.13 an Frau Senatorin Kolat, in denen um Aufklärung dieser Vorgänge gebeten wurde, bis heute keine Antwort bekommen?

Zu 4.: Die Antworten erfolgten bereits mündlich im Gespräch mit der Integrationsbeauftragten des Senats am 11.4.2013. Die Integrationsbeauftrage hat den Verein eingeladen, sich mit seinem Projekt im Rahmen der Mitte Juni 2013 beginnenden Ausschreibung für das Partizipati-onsprogramm für 2014 zu bewerben.

5. Wo sind die Gelder tatsächlich geblieben?

Zu 5.: Wie zu 3. erläutert, sind die Mittel für diejenigen Projekte verausgabt worden, die bereits 2011 geför-dert wurden. Nur wenn andere Projekte nicht realisiert worden wären, wäre Spielraum für eine Förderung anderer Vereine, z.B. des Afrika-Rates gewesen.

6. Wie bewertet der Senat diesen Vorgang?

Zu 6.: Der Senat bewertet das Handeln der Verwaltung bei diesem Vorgang als sachgerecht In den Richtlinien der Regierungspolitik 2011 bis 2016 heißt es unter der Überschrift „Partizipation verbessern“: „Der Senat wird die Zuwendungsmittel für integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau erhalten, wird das Partizipations- und Integrationsgesetz konsequent umsetzen und strebt eine Weiterentwicklung an. Auf der Grundlage einer Evaluierung wird die gesamte Projektförderung ab 2013 neu ausgerichtet.“ Daher hat der Senat 2012/13 ei-nen intensiven Qualitiätsdialog mit den bislang geförder-ten Projekten unter Einbeziehung weiterer Vereine - inklusive des Afrika-Rates - durchgeführt.

7. Sind weitere Fälle bekannt, in denen Förderungen zwar in Parlaments-Dokumenten und öffentlichen Berichten ausgewiesen, aber nicht gezahlt wurden?                                                                                                              8. Wie kann gewährleistet werden, dass zukünftig die eingestellten Fördergelder die Fördernehmer tatsächlich erreichen?

Zu 7. und 8.: Haushaltsplanlisten werden in der Integrationsverwaltung grundsätzlich als vorläufige Planung für die Mittelbindung von Zuwendungen für das laufende sowie gegebenenfalls für das jeweils kommende Haushaltsjahr geführt. Der Sinn dieser Planlisten liegt darin, auch auf geänderte Anforderungen und Bedarfe reagieren zu können. Daher enthalten Planlisten keine verbindlichen Festlegungen, sondern den jeweiligen Planungsstand.

Berlin, den 29. Juli 2013
In Vertretung
Barbara L o t h, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2013)

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