Schriftliche Anfrage: "EHAP-Mittel in Berlin: Abstimmungsprozesse und Evaluation"

Schon 2015 habe ich eine Anfrage bezüglich der Vergabe der EHAP Mittel gestellt. (Anfrage vom März 2015) Mit der neuen Anfrage zum Thema des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) greife ich das Thema wieder auf und hole Informationen dazu ein, was diesbezüglich in den letzten Jahren passiert ist. 

Das Dokument zur Schriftlichen Anfrage "EHAP-Mittel in Berlin: Abstimmungsprozesse und Evaluation" (18/12978) finden Sie hier. 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche Projekte werden in Berlin durch EHAP-Mittel gefördert? Bitte um Nennung der Projekte mit dem dazugehörigen Träger, dem Handlungsschwerpunkt, der Höhe der Finanzierung für 2018, 2019 und 2020, der Laufzeit, dem Bezirk und dem Ziel des Projekts.

Zu 1.: Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) hat zum Ziel die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Der EHAP will einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung leisten. Eine Auflistung der 13 in Berlin geförderten EHAP-Projekte im Förderzeitraum 2016 bis 2018 (1. Förderperiode) befindet sich in der Anlage. (s. Dokument) Die 2. Förderperiode 2019-2020 wird Anfang 2018 neu ausgeschrieben.

Der EHAP hat folgende Handlungsschwerpunkte:
1. Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürginnen und - bürgern im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems.
2. Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung.
3. Ansprache, Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.

2. Bei welcher Senatsverwaltung liegt die Federführung für die Verwaltung und Vergabe der EHAP-Mittel in der aktuellen Förderperiode?

Zu 2.: Die Federführung für die Verwaltung und Vergabe der EHAP-Mittel in Deutschland obliegt in der aktuellen Förderperiode dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), unterstützt vom Bundesverwaltungsamt; koordinierende Stelle für den EHAP im Land Berlin und Mitglied im EHAP-Begleitausschuss ist bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Abteilung I (Integration).

3. Inwieweit sind die EHAP-Projekte mit den bestehenden landesweiten und bezirklichen Projekten und Strukturen (Bezirksamt, Quartiersmanagement, etc.) vernetzt? Findet hier ein regelmäßiger Austausch statt? Wenn ja, wie ist dieser sichergestellt? Wenn nein, warum nicht?

Zu 3.: Die 13 EHAP-Projekte wirken flankierend zu den bestehenden Hilfesystemen im Land Berlin. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abt. I führt jährlich zwei EHAP-Vernetzungstreffen durch. Hierzu werden neben den Akteuren aus den Projekten die jeweiligen Fachverwaltungen sowie die Integrationsbeauftragten der Bezirke eingeladen, um die Zielerreichung und Umsetzung des EHAP sowie Herausforderungen zu diskutieren, um die erreichten Ergebnisse und Erkenntnisse zu sammeln und gegebenenfalls an den EHAP-Begleitausschuss weiterzuleiten.

Des Weiteren wird in der ressortübergreifenden und bezirksoffenen Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Berliner Strategie sowie des Aktionsplans zur Einbeziehung von ausländischen Roma (Lenkungsgruppe Roma) regelmäßig zum aktuellen Stand der Umsetzung des EHAP berichtet.

4. Gibt es mittlerweile einen Zwischenbericht zum Einsatz des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Gruppen" für Berlin? Wenn ja, wo und wie ist dieser öffentlich zugänglich?

5. Wer ist mit der Erstellung des Zwischenberichts beauftragt? Wird es einen regionalen Fokus auf die Wirkung in Berlin geben?

Zu 4. und 5.: Die Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte der beauftragten Träger zu den EHAP-Projekten erfolgt durch das BMAS. Diese werden vom EHAPBegleitausschuss verabschiedet und an die Europäische Kommission übermittelt. Die Durchführungsberichte sind auf den Internetseiten des BMAS zugänglich.
Einen regionalen Fokus auf die Wirkung in Berlin hat das BMAS in diesen Zusammenfassungen bislang nicht gesetzt. Zwischenberichte werden nicht erstattet.

6. Wird es eine Evaluation des Programms für Berlin geben? Wie wird der Dienstleister für diese Evaluation ausgewählt? Werden Migrantenselbstorganisationen in diesen Evaluationsprozess einbezogen? Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6.: Eine Evaluation des EHAP ist im April 2016 durch den EHAP-Begleitausschuss beschlossen und durch das BMAS ausgeschrieben und veröffentlicht worden. Grundsätzlich hatten auch Migrantenorganisationen die Gelegenheit sich zu bewerben. Mit der Monitoring und Evaluation der EHAP-Projekte in Deutschland in der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde vom BMAS das Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA) beauftragt.

Die Evaluierung des EHAP verfolgt vier Ziele: Sie begleitet die Umsetzung des EHAP in Deutschland und unterstützt die Verwaltungsbehörde dabei, die Interventionen durch zeitnahe Rückkoppelungen über den materiellen und finanziellen Verlauf bedarfsgerecht zu steuern. Sie analysiert und bewertet die Zielerreichung und die Wirkungen des Programms in den drei Handlungsfeldern des EHAP. Weiterhin analysiert und bewertet sie die Umsetzung der Querschnittsziele sowie Konzept und Umsetzung von Anti-Diskriminierungsworkshops und sie bestimmt das Kosten-NutzenVerhältnis der Intervention (Wirtschaftlichkeitsanalyse).

Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist eine formative Evaluierung mit dem Ziel, die Programmsteuerung zu unterstützen. Dazu gehört eine systematische Auswertung des EHAP-Monitoring, die Bewertung der Ergebnisse durch quantitative und qualitative Untersuchungen einschließlich eines integrierten Ansatzes zur Bewertung der Querschnittsziele sowie die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit der EHAPInterventionen.

Die Ergebnisse aus dem Monitoring und der Befragung der Träger sind hier vom BMAS veröffentlicht.  

7. Wie ist der Zeitplan für die Evaluation der EHAP-Mittel in Berlin und wann ist mit ersten Handlungsempfehlungen zu rechnen?

Zu 7.: Der 1. Evaluierungsbericht für die erste Förderperiode 2016-2018 soll bis Anfang 2019 fertiggestellt werden. Die Zwischenergebnisse der Evaluierung sind auf der genannten Internetseite des BMAS zugänglich.

Berlin, den 27.Dezember 2017
In Vertretung Daniel Tietze
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  

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