Schriftliche Anfrage: Wer steuert den „Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma“?

Das Dokument zur Anfrage "Wer steuert den „Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma“?" (18 / 14840) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie geschieht die Abstimmung der Maßnahmen des Aktionsplans mit den Bezirken? Wer ist für den Plan Ansprechpartner in den Bezirken? Gibt es überbezirkliche Steuerungsrunden? Wer definiert Bedarfe, wer entscheidet über Träger und Projekte? Wenn ja, wie oft? Gibt es Möglichkeiten der Nachsteuerung während der Förderperioden?

2. Wie geschieht die Abstimmungen mit den Nichtregierungsorganisationen? Gibt es überbezirkliche Steuerungsrunden? Wer definiert Bedarfe etwa in den Bereichen Wohnen, Bildung/Schule, Problem-Immobilien, Antiziganismus? Wenn ja, wie oft? Gibt es Möglichkeiten der Nachsteuerung während der Förderperioden?

3. Wie geschieht die ressortübergreifende Abstimmung im Senat (der Plan fasst ja die Verausgabung von Mittel aus den Senatsverwaltungen Integration, Arbeit, Soziales, Bildung, Gesundheit sowie EU-Mittel zusammen)? Gibt es eine Rückkoppelung mit Trägern und Bezirken?

Zu 1., 2. und 3.: Gemäß dem Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma vom 19.07.2013 (Drucksache 17/1094) liegt die Steuerung des Aktionsplans Roma bei der zweimal jährlich stattfindenden ressortübergreifenden und bezirksübergreifenden Lenkungsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans (Lenkungsgruppe Roma). Diese wird geleitet von der für Integration zuständigen Staatssekretärin oder dem für Integration zuständigen Staatssekretär. Hierzu werden die zuständigen Fachverwaltungen sowie die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister auf politischer und die Integrationsbeauftragten der Bezirke auf Arbeitsebene eingeladen, um die Zielerreichung und die Umsetzung des Aktionsplans sowie die damit verbundenen Herausforderungen zu diskutieren und Maßnahmen festzulegen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abt. I ist die koordinierende Stelle zur Umsetzung des Aktionsplans Roma. Sie führt nach Bedarf – mindestens jährlich – Abstimmungen mit Bezirken und beauftragten Trägern durch. Zudem gibt es jährlich zwei Berliner EHAP-Vernetzungstreffen. Neben den oben genannten Akteuren auf Arbeitsebene werden zusätzlich der Bund und die beauftragten Projektträger zu den EHAP-Treffen eingeladen. Im Rahmen einer jährlichen Abfrage (zuletzt im November 2017) zum Bezirksorientierten Programm des  Aktionsplans Roma benennen die Bezirke dem Senat Bedarfe, Projekte und Vorschläge für Projektträger. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abt. I entscheidet im Benehmen mit der Lenkungsgruppe über die Zuwendungen für das jeweilige Folgejahr bzw. für die Folgejahre. Die fachliche Begleitung durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abt. I erfolgt in ständigem Austausch mit den Bezirken und ermöglicht Abstimmungen mit den Projektträgern sowie - falls erforderlich - Nachsteuerungen. Eine reguläre Mitarbeit der Nichtregierungsorganistationen in den Prozessen des Aktionsplanes Roma erfolgt bislang insbesondere projektbezogen. Eine verstärkte Einbeziehung der Nichtregierungsorganistationen, insbesondere der Roma-Organisationen, wird im Rahmen der Evaluation zukünftig gesichert.
Bedarfe für Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans Roma in den Bereichen Wohnen und Problemimmobilien werden federführend von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, im Bereich der Bekämpfung des Antiziganismus von der Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung und im Bereich Bildung und Schule von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie festgelegt und in der Lenkungsgruppe vorgestellt.

4. Wie sind die Organisationen der Roma in diese Steuerungs-Prozesse eingebunden? Wie ist die Community in die Evaluation des Aktionsplans eingebunden?

Zu 4.: Roma-Organisationen, die als Projektträger im Rahmen des Aktionsplans Roma tätig sind, werden in die oben benannten Steuerungsprozesse über die Verwaltungen sowie in die zurzeit laufende Evaluation des Aktionsplans Roma eingebunden. In der Vergangenheit (zuletzt im Frühjahr 2017) gab es zudem mehrere schriftliche und mündliche Konsultationsverfahren zur Weiterentwicklung des Aktionsplans Roma, an denen sich Roma-Organisationen teilweise intensiv beteiligt haben. Die Ergebnisse sind von einer Arbeitsgruppe der Lenkungsgruppe ausgewertet und dieser und dem Evaluationsteam vorgelegt worden. Es ist ein Ziel des Senats, Roma-Organisationen künftig auch bei der Umsetzung des Aktionsplans Roma stärker einzubeziehen. Vorschläge hierzu werden 2018 eingeholt und mit den Empfehlungen der Evaluation erwartet.


Berlin, den 11. Mai 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

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