Nach langer Zeit des Wartens liegt dem Abgeordnetenhaus nun endlich der versprochene Referent:innenentwurf für ein Demokratiefördergesetz für Berlin vor. Ende Januar wurde mit gesetzlich vorgesehenen Verbändeanhörung gestartet. In meiner schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/25403) wollte ich vom Senat wissen, durch wen und nach welchen Kriterien die Auswahl der zu beteiligten Verbände erfolgt ist, denn die Zivilgesellschaft zum Thema Bürger:innenbeteiligung fehlt komplett. Die Antwort des Senats fällt dünn aus. Ich bleibe am Thema dran und werde nachfragen.
