Das Wohnungsaufsichtsgesetz zu einem wirksamen Instrument gegen Geschäfte mit Immobilienverfall und Überbelegung machen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes

Begründung:

Verwahrloste oder hoffnungslos überbelegte Wohnhäuser sorgen immer wieder im gesamten Bundesgebiet für Schlagzeilen. Auch in Berlin gibt es diverse Immobilien, in denen teilweise unzumutbare und die Gesundheit der BewohnerInnen gefährdende Wohnverhältnisse herrschen. Dazu kommt eine nicht unerhebliche Zahl von Wohngebäuden mit unzeitgemäßer Baustruktur, überaltertem technischen Standard und entsprechendem Sanierungsbedarf, mit deren Vermietung durch den Mangel an Wohnraum teils erhebliche Renditen erzielt werden. Einzelne verantwortungslose VermieterInnen und Immobiliengesellschaften profitieren so von der zunehmenden Wohnungsnot. Manche EigentümerInnen heruntergekommener Immobilien haben daraus ein „Geschäftsmodell“ gemacht und nutzen die Notlage bestimmter Bevölkerungsgruppen gezielt aus, indem sie Häuser vor der Sanierung gewinnbringend an diese „zwischenvermieten“. Die Gefahr unzureichender Instandsetzung oder -haltung führt zu einem sukzessiven Absinken der Wohnqualität in einzelnen Quartieren. Immer häufiger sorgen Investoren sogar gezielt für die Verschlechterung der Wohnverhältnisse, um die dort lebenden MieterInnen zum Auszug zu bewegen und das Gebäude dann aufwändig sanieren und hochpreisig vermieten zu können.

Um dem wirksam begegnen zu können, ist es notwendig, das seit 1990 weitgehend unveränderte Wohnungsaufsichtsgesetz der veränderten Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt anzupassen. Eine Umfrage in den Bezirksverwaltungen, die die Wohnungsaufsicht nach § 2 WoAufG wahrnehmen, hat gezeigt, dass es spätestens seit dem Außerkrafttreten der Ausführungsvorschriften im Jahr 2011 an einer einheitlichen und effektiven Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes fehlt. Dem soll durch die Schaffung einer klaren Systematik und die präzise Definition der Tatbestandsmerkmale Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind auch die Erkenntnisse anderer Bundesländer zu berücksichtigen, die wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Bremen in jüngster Zeit moderne Wohnungsaufsichtsgesetze geschaffen haben.

Berlin, den 7. Mai 2015

Pop, Kapek, Kahlefeld, Schmidberger und die übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Die Drucksache zu diesem Antrag finden Sie hier.

Susanna Kahlefeld äußert sich im Tagesspiegel zu diesem Thema.

 

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