Gemäß § 19 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) wurde in allen zwölf Bezirken ein Beirat für Partizipation und Integration eingerichtet. In diesr schriftlichen Anfrage (Drucksache 19 / 23753) wollte ich vom Senat wissen wie die Beiräte in den Bezirken aufgestellt und ausgestattet sind, nach welchen Verfahren ihre Zusammensetzung erfolgt, welche Aufgaben und Funktionen sie haben und wie die Kommunikation mit anderen Gremien, wie den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) verläuft.
