Schriftliche Anfrage zum Thema Denkmalschutz des Karstadtsgebäudes am Hermannplatz

Schriftliche Anfrage: Drucksache 19 / 13 631

Es ist wichtig, dass beim Umbau von Gebäuden der Denkmalschutz gewahrt wird. Dafür gilt es vorher zu erruieren welche Teile eines Gebäudes genau unter Denkmalschutz stehen. Beim Karstadt-Gebäude handelt es sich um ein Ensemble von alten und neueren Bauten, die ineinander übergehen. In meiner Anfrage frage ich den Senat welche der Gebäudeteile unter Denmalschutz stehen, und hake nach ob das von der Zielgruppenwerkstatt „Städtebau, Hochbau und Denkmalschutz“ der Grundlagenermittlung Hermannplatz geforderte detaillierte denkmalpflegerische Gutachten schon erstellt wurde. 

Meine Anfrage und die Antworten dazu finden Sie hier.

Weitere gut recherchierte Einblicke in das Thema Karstadt Hermannplatz und der Denkmalschutz unter Schwarz-Rot finden Sie auch im Artikel "Denkmalschutz unter Druck" der taz.

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