Antrag: Für eine Berliner Verfassung, die auf den Gebrauch des Begriffs „Rasse“ verzichtet

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Dreizehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Vom: Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Die Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 7. Februar 2014 (GVBl. S.38) wird wie folgt geändert: Art. 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, aus rassistischen Gründen, wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Begründung:

Der Begriff der „Rasse“ findet sich an zahlreichen Stellen im deutschen Bundes- und Landesrecht – in Berlin an prominentester Stelle in Artikel 10 der Verfassung, wonach niemand wegen „seiner Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Immer wieder – zuletzt vom Deutschen Institut für Menschenrechte –wurde darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Begriffs das Konzept menschlicher „Rassen“ akzeptabel erscheinen lässt und dazu beitragen kann, rassistischem Denken Vorschub zu leisten. Rassismus lässt sich gerade nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff „Rasse“ beibehalten wird. Dem entspricht die Entwicklung auf EU-Ebene, wo das Europäische Parlament empfohlen hat, den Begriff in allen amtlichen Texten zu vermeiden sowie in anderen Mitgliedstaaten, wo etwa Finnland, Schweden, Österreich – und nun auch Frankreich – den Begriff inzwischen aus ihrer Gesetzgebung entfernt oder dies angekündigt haben (Cremer, „ ... und welcher Rasse gehören Sie an?“ Zur Problematik des Begriffs „Rasse“ in der Gesetzgebung. 2. Auflage, 2009, S. 11f.).

Die Verwendung des Begriffs des Begriffs „Rasse“ wurde bereits vom Bundesgesetzgeber in der  Begründung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als „nicht unproblematisch“ bezeichnet, letztlich aber beibehalten. In der Begründung des AGG sieht man sich dann jedoch veranlasst klar zustellen, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ nicht die Akzeptanz von Theorien impliziere, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher „Rassen“ zu belegen (BT-Drs. 16/1780, S. 30f.). Dass es auch anders geht, beweist §67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg, das von Benachteiligung aus „rassistischen Gründen“ spricht.

Diese Initiative folgt einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das bereits 2010 angeregt hat, Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dem vorliegenden Antrag entsprechend zu ändern (vgl. Cremer, Ein Grundgesetz ohne „Rasse“. Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz, Policy Paper No. 16, 2010).

Mit dem Begriff werden Vorstellungen von der Existenz menschlicher „Rassen“ verbreitet. Seit dem 18. Jahrhundert wurden mit dem Begriff Kategorien von Menschen gebildet, die zugleich der Rechtfertigung von Sklaverei und Kolonialpolitik dienten. Diesen heute überwundenen Begriff wollen wir streichen.

Die bloße Streichung des Begriffs würde jedoch zu einer Schutzlücke führen, z.B. bei der Bekämpfung antisemitischer Diskriminierungen. Daher soll der Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Damit wird der Wechsel von einem angenommenen Fakt, der Rasse, hin zu einem Vorurteil deutlich betont.

In einem weiteren Schritt ist eine Änderung des Berliner Landesrechts vorzunehmen. Hier findet sich der Begriff insbesondere in § 12 Landesbeamtengesetz, in §§ 1, 9 NS-Opfer-Entschädigungsgesetz, § 44 Berliner Hochschulgesetz und § 13 Berliner Richtergesetz.

 

Berlin, den 25. Februar 2014

Pop Kapek Behrendt Bayram Lux Herrmann Kahlefeld und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Höfinghoff Spies Dr. Weißund die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion

Die Drucksache zu diesem Antrag finden Sie hier.

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