Meine Rede im Parlament zur Novellierung des Abstimmungsgesetzes am 4.6.2020

Zum Videomitschnitt meiner Rede am 4.6.2020

Hier finden Sie den Antrag "Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts" (Drucksache 18/ 2723)

Ich freue mich, dass wir gemeinsam in der Koalition den Antrag für ein Gesetz zur Novellierung des Abstimmungsgesetzes erarbeitet haben. Durch die Novellierung wird die Verbindlichkeit und Transparenz der direkt demokratischen Verfahren erhöht und die Planbarkeit für Initiativen gewährleistet. Durch die Neuregelungen sollen Volksentscheide zukünftig z.B. zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden, die innerhalb von acht Monaten anstehen. Durch die Fristvorgabe innerhalb derer die Zulässigkeitsprüfung und die amtliche Kostenschätzung des Volksbegehrens zukünftig erfolgen müssen, können Prozesse nicht mehr intransparent in die Länge gezogen werden. Zudem erhalten Initiativen durch die Novellierung des Gesetzes Anspruch auf eine Teilerstattung der angefallenen Kosten.

Die Überarbeitung dient der Stärkung der Instrumente der Direkten Demokratie, Initiativen erhalten durch sie zukünftig deutlich mehr Planungssicherheit.

 

 

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