Schriftliche Anfrage: Inwieweit gilt das Partizipations- und Integrations-Gesetz in Neukölln?

Meine schriftliche Anfrage (Drucksache 18 / 27 878) hatte zum Ziel einen Vergleich der Neuköllner Praxis mit der Umsetzung des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) in anderen
Bezirken möglich zu machen. Aus der Antwort wird sichtbar, dass aktuell das PartMigG in den 12 Berliner Bezirken unterschiedlich umgesetzt wird, beispielsweise was die Verfahren zur Besetzung der Migrationsbeiräte betrifft, die Handhabung in der Öffentlichmachung von Protokollen der Beiratssitzungen oder die Ansiedlung der Integrationsbeauftragten in den Bezirksämtern.

Was Neukölln betrifft sind einerseits die Antworten relativ informationsarm und anderseits wird hier seit seinem Inkrafttreten immer wieder bewusst gegen das PartIntG und aktuell PartMigG verstoßen. Antworten auf meine diesbezüglichen Nachfragen werden nur ausweichend oder relativierend beantwortet. Hier bleibe ich dran und werden noch einmal gezielter nachfragen.

Lesen Sie hier meine Anfrage und die Antwort darauf.

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