Was lief schief bei der Wahl des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen?

Drucksache 17/10 068: Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram und Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 22. Dezember 2011 und Antwort:

Was lief schief bei der Wahl des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Gab es Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen zum Landesbeirat für Integration am 5.12.2011?

Zu 1.: Unregelmäßigkeiten, die die Geschäftsstelle des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen (im Folgenden Landesbeirat) zu verantworten hätte, hat es bei den Wahlen am 5.12.2011 nicht gegeben. Die Wahl wurde von zwei Vereinen angefochten. Das Wahlverfahren und die Reaktion des Senats auf die Wahlanfechtung sind in den Antworten zu den Fragen 6 bis 8 dargestellt.

Frage 2: Von wem, wann und mit welchem Wortlaut wurde die Wahlordnung festgelegt?

Frage 3: Wie wurde die Wahlordnung den Wahlberechtigten zugänglich gemacht?

Zu 2. und 3.: Die wahlberechtigten Vereine erhielten mit der Einladung zur Wahlversammlung ein Schreiben zum Wahlverfahren, das auf den Regelungen der Verordnung über die Wahl zum Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen (LBIntWV) basiert. Dieses Schreiben wurde von der Geschäftsstelle des Landesbeirats abgefasst.

Frage 4: Von wem wurde das Protokoll der durchgeführten Wahl erstellt?

Zu 4.: Das Protokoll der durchgeführten Wahl wurde von der Geschäftsstelle des Landesbeirats erstellt.

Frage 5: Wo ist das Protokoll der Wahl einsehbar?

Zu 5.: Das Protokoll der Wahl ist bei der Geschäftsstelle des Landesbeirats beim Beauftragten des Senats für Integration und Migration, Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin, einsehbar.

Frage 6: Wie und von wem wurde die Legitimation der Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter überprüft?

Zu 6.: Die Legitimation der Vereinsvertreter/innen wurde durch Mitarbeiter/innen des Integrationsbeauftragten überprüft. Vor Betreten des Wahlraums mussten sich die Wahlberechtigten bei den Mitarbeiter/innen legitimieren, wurden registriert und erhielten dann die Wahlunterlagen.

Frage 7: Durften auch Personen ohne Wahlberechtigungskarte ihre Stimme abgeben?

Zu 7.: Vertretern wahlberechtigter Vereine, die den Wahlschein vergessen hatten, wurde wie bei früheren Wahlen die Möglichkeit eingeräumt, sich nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung, dass sie für den Verein vertretungsberechtigt sind, am Wahlort einen Ersatz-Wahlschein ausstellen zu lassen. Von dieser Möglichkeit wurde sechsmal Gebrauch gemacht. Eine nachträgliche Überprüfung ergab, dass in einem Fall eine falsche Angabe vorlag.

Frage 8: Ist dem Senat die Kritik an der Wahl bekannt? Wenn ja, wie ist der Senat den erhobenen Vorwürfen des Wahlbetruges und des undemokratischen Ablaufs nachgegangen?

Zu 8.: Dem Senat ist die Kritik an der Wahl bekannt. Aufgrund der Wahlanfechtung wurde das gesamte Verfahren rechtlich überprüft. Die Anfechtung gründet darauf, dass eine Person, die nicht von ihrem Verein dazu legitimiert war, einen Ersatzwahlschein beantragt und an der Wahl teilgenommen hat. Zwar hatte diese eine Stimme keinen Einfluss auf die Wahlergebnisse. Die rechtliche Überprüfung ergab aber, dass die Ausstellung eines Ersatzwahlscheins grundsätzlich nicht rechtssicher ist. Darum und um dem Landesbeirat eine uneingeschränkte Legitimation für sein Handeln zu geben, wurde die Wahl aufgehoben. Aufgrund der durch die Verordnung über die Wahl zum Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen (LBIntWV) vorgegebenen Fristen wird die Neuwahl Anfang Mai 2012 stattfinden. Die Geschäftsstelle des Landesbeirats hat verfügt, bei zukünftigen Wahlen zum Landesbeirat keine Ersatzwahlscheine auszustellen.
Vorwürfe des „Wahlbetruges und des undemokratischen Ablaufs“ sind auch vor dem Hintergrund der zu dieser Anfrage erteilten Antworten nicht begründet.

Frage 9: Warum wurde nicht zeitnah eine Liste der gewählten Vertreter und Vertreterinnen veröffentlicht?

Zu 9.: Die in der Frage enthaltene Annahme trifft nicht zu. Die Namen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter wurden einen Tag nach der Wahlversammlung in einer Pressemitteilung veröffentlicht: http://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/2011120 6.1000.363629.html

Berlin, den 22. Februar 2012

Dilek Kolat
Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2012)

Die Datei der Drucksache 17/10 068 können Sie hier herunterladen.

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