Das Dokument zur Anfrage "Antiziganismus in Kitas und an Schulen" (18/14750) finden Sie hier.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Fälle von antiziganistischen Vorfällen gab es Berliner Kitas und Schulen in den Jahren 2013 bis jetzt? (Bitte nach Kitas und Schule getrennt und nach Jahren auflisten)
2. Bei wie vielen Fällen ging es um Vorfälle zwischen Schüler*innen/Kindern? Bei wie vielen Kindern sind Kin-der/Schüler*innen durch Personal/Lehrer*innen diskriminiert worden?
Zu 1. und 2.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind keine Vorfälle mit antiziganistischem Hintergrund aus Berliner Kindertageseinrichtungen bekannt. Das sogenannte Meldeverfahren von Gewaltvorfällen und Notfällen an Berliner Schulen beinhaltet keine Meldekategorie explizit für antiziganistische Vorfälle. Daher liegen dazu für Schulen keine statistischen Daten vor.
Bei der Antidiskriminierungsbeauftragten gab es von September 2016 bis Dezember 2016 4 und im Jahr 2017 9 Beschwerden zu Rassismus gegen Roma und Sinti. Darüber hinaus wurde fünfmal angezeigt, dass der rassistische Begriff für Sinti und Roma in die Alltagssprache auf dem Schulhof aufgenommen sei. Beschwerden zu Diskriminierungen in Unterrichtsmaterialien haben auch auf Rassismus gegen Sinti und Roma verwiesen.
3. An wen wenden sich die betroffenen Kinder/Schüler*innen/Eltern?
Zu 3.: Für betroffene Schülerinnen und Schüler und Eltern existiert ein städtisches, zivilgesellschaftliches Beratungsangebot der Antidiskriminierungsberatungsstellen, wie z.B. der Beratungsstelle Amaro Foro oder südost Europa Kultur e.V., der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung und seit September 2016 auch der Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Bildung.
4. Was tut die Bildungsverwaltung gegen Antiziganismus?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in den letzten Jahren folgende Unterrichtsmaterialien herausgegeben bzw. darauf hingewiesen:
- Minderheiten in Deutschland: Das Leben der Sinti und Roma, in: American Jewish Commitee, Office Berlin/Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (Hrsg.): Hands Across the Campus. Praxishandbuch für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berlin 2006, Baustein V.
- Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Fachbrief: Schulische Zusammenarbeit mit Sinti- und Roma-Familien, Fachbrief Nr. 1, Berlin 2009.
- Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Fachbrief Interkulturelle Bildung und Erziehung, Nr. 13, Berlin 2011.
- Petra Rosenberg/Meto Nowak: Deutsche Sinti und Roma: eine Brandenburger Minderheit und ihre Thematisierung im Unterricht, Potsdam 2010. Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Potsdam, Vgl. Link
- Hajdi Barz: Mimans Geschichte. Handreichung zum Thema Gadje-Rassismus, Berlin 2016. Vgl. Link
Bezüglich Antiziganismus werden im Bereich der Fortbildung regionale und schulinterne Veranstaltungen für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher angeboten. In diesen Fortbildungen wird u.a. die Arbeit von Roma-Mediatorinnen und Roma-Mediatoren vorgestellt und Netzwerkarbeit angeregt. Des Weiteren werden Praxisphasen für den Transfer in den Unterrichtsalltag durchgeführt und mit den Teilnehmenden reflektiert.
Mit dem Kooperationspartner "Gedenkstätte Deutscher Widerstand" wird eine materialgestützte Fortbildung zum Widerstand von Sinti und Roma gegen den Nationalsozialismus angeboten.
Im Rahmenlehrplan ist das Thema verankert: In Teil C Geschichte; Basismodul Jahrgang 9/10 "Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg" unter "Opfergruppen (u.a. Sinti und Roma)", in Teil B ("Akzeptanz von Vielfalt") und Ethik (Themenfeld "Mensch und Gemeinschaft": Wie geht unsere Gesellschaft mit Vielfalt um/wie entsteht Rassismus?).
5. Wer trägt die Zahlen zusammen?
6. Wie kann die Erfassung von Zahlen verbessert werden?
Zu 5. und 6.: Es erfolgt keine statistische Erfassung von antiziganistischen Vorfällen in der Bildungsverwaltung. Im Einzelfall werden für den Schulbereich Beschwerden zu antiziganistischen Vorfällen bei der Antidiskriminierungsbeauftragten erfasst.
Berlin, den 07. Mai 2018
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie