Schriftliche Anfrage: EHAP-Mittel für Berlin: Was? Wer? Wie? Wann?

"Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Inklusion sowie die Verringerung der Anzahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. In Deutschland wird der EHAP zur Förderung der sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen eingesetzt. Hier frage ich, wer in Berlin zuständig ist. Antwort: Die Integrationsverwaltung."

 

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "EHAP-Mittel für Berlin: Was? Wer? Wie? Wann? " (S17/15720) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:  

1. Bei welcher Senatsverwaltung liegt die Federführung für die Verwaltung und Vergabe der EHAP-Mittel
der Förderperiode 2014-2010?

Zu 1.: Die Zuständigkeit für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) liegt im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Abteilung III - Integration. Die Verwaltung und Umsetzung des EHAP sowie die Vergabe der Mittel in Deutschland erfolgt auf Bundesebene durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

2. Welche Senatsverwaltungen sind beteiligt und wie ist die Zusammenarbeit und Koordination der beteiligtenSenatsverwaltungen gewährleistet?

3. Wie gewährleistet die Senatsverwaltung die Umsetzung des bottom up Ansatzes, das heißt, die Entwicklungder konkreten Angebote mit den Antragstellern, um – wievom BMAS vorgegeben - sicherzustellen, dass im Rahmen  des Operationellen Programms die Konzepte auf die Situation vor Ort abgestimmt sind? 

4. Wie geschieht die Abstimmung mit den Migrantenselbstorganisationen – insbesondere mit den RomaSelbstorganisationen - und den im Bereich Wohnungslosigkeit (Unterstützungsschwerpunkt 2) bewährten denTrägern der Wohlfahrtspflege, um den Kontakt zu denNetzwerkstrukturen und den relevanten Akteuren von Anfang an zu nutzen? 

Zu 2. bis 4.: Da die Ausschreibung des EHAP durch das BMAS noch nicht erfolgt und die Kriterien dieser
Ausschreibung noch nicht festgelegt sind, ist noch nicht abschließend festgelegt, welche Senatsverwaltungen beteiligt werden. Beim Einzelziel 1 des EHAP: „Verbesserung des Zugangs
von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems“ sollen neben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales insbesondere die besonders betroffenen Bezirke einbezogen werden. Beim Einzelziel 2: „Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion“ sollen neben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Bezirke einbezogen werden. Beim Einzelziel 3: „Verbesserung des Zugangs der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten
Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems“ sollen neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und insbesondere die besonders betroffenen Bezirke einbezogen werden.  Die ressortübergreifende und bezirksoffene Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma ist im Dezember 2014 über den EHAP unterrichtet worden. 
Insbesondere sollen nichtstaatliche Organisationen, die im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma gefördert werden, beteiligt werden. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bereitet im Benehmen mit den Bezirken für Berlin einen Kooperationsverbund mit nichtstaatlichen Organisationen für den Förderzeitraum 2016-2018 vor. Eine anschließende Weiterförderung 2019-2022 wird angedacht. Nach einer Vorabstimmung mit den am meisten betroffenen Bezirken prüft der Senat, einen Rahmenantrag für Berlin zu schreiben.

5. Welchen „Fahrplan“ gibt es? Wann ist mit der Ausschreibung zu rechnen?

Zu 5.: Das BMAS hat am 28.1.2015 folgenden Zeitplan bekannt gegeben:

  • März/April 2015: Einrichtung des EHAP-Begleitausschusses u.a. zur Genehmigung der Auswahlkriterien und Start Interessenbekundungsverfahren (4 Wochen)
  • Mai/Juni 2015: Bewertung von Interessenbekundungen durch unabhängiges Institut (6 - 8 Wochen)
  • Juni/Juli 2015: Auswahl von förderwürdigen Interessenbekundungen und Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) (6 Wochen)
  • August/September 2015: Antragsprüfung + Bewilligung durch BVA als Bewilligungsbehörde
  • ab September/Oktober 2015: Möglicher Förderbeginn EHAP-Projekte

Laut BMAS zählen neben der Qualität der Anträge auch Lage und Bedarf zu den Auswahlkriterien. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V.  hat dem BMAS mitgeteilt, dass sie grundsätzlich an einer Förderung ab 1.1.2016 interessiert ist.


Berlin, den 24. März 2015
 
In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)
 

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