Schriftliche Anfrage: Phinove und die Nostels - wie läuft es und was gibt es Neues?

Das Dokument zur Schriftlichen Anfrage "Phinove und die Nostels - wie läuft es und was gibt es Neues?" (18/12817) finden Sie hier

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12817 vom 27.11.2017

"Phinove und die Nostels - wie läuft es und was gibt es Neues?"

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Unterkünfte betreibt Phinove seit 2015? Wie viele davon wurden und werden als Nostels betrieben? Wie viele der betriebenen Unterkünfte wurden und werden als Unterkünfte im Rahmen von ASOG vermietet? Wem gehören die Immobilien? (Bitte getrennt nach Nostels und ASOG-Unterkünfte auflisten)

Zu 1.: Phinove e.V. hat von 2015 bis 2017 wie folgt Unterkünfte im Rahmen des Projekts "Vorübergehenden Unterbringung für Familien mit Kindern in Notsituationen" (genannt Nostels) betrieben.

Jahr        Anzahl der Wohnungen

2015      11 Wohnungen ab April

2016      11 Wohnungen - Reduzierung auf 6 Wohnungen ab 01.07.2016

2017       6 Wohnungen

Der Träger hat, wie in der Tabelle oben dargestellt, alle Wohnungen ausschließlich für das Projekt "Nostel" betrieben.

Die Unterbringung von wohnungslosen Familien als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) durch den Verein Phinove e. V. stellt kein zuwendungsfinanziertes Projekt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dar. Die fünf Unterkünfte im Bezirk Neukölln, die seit dem 01.07.2017 nicht mehr über das Projekt "Nostel" der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanziert wurden, wurden ab November 2016 schrittweise über die Soziale Wohnhilfe belegt.

Vermieterin der Nostel- Unterkünfte ist die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH, die auch Initiatorin des international bekannten Arnold Fortuin Hauses in Berlin Neukölln ist, das sich auch an Roma-Familien richtet.

2. Wie viele Personen können in den von Phinove betriebenen Unterkünften untergebracht werden?

Zu 2.: Im Projektjahr 2016 konnten 18 Familien die Unterbringung und Betreuung durch das Projekt Nostel erfolgreich abschließen. Weitere sechs Familien wurden in das Projektjahr 2017 übernommen. Nach Projektabschluss konnte für diese 18 Familien ein reguläres Mietverhältnis erzielt bzw. die Unterbringung über die sozialen Wohnhilfen sichergestellt werden. Keine Familie wurde aus dem Projekt in die Obdachlosigkeit entlassen. Die durchschnittliche Verweildauer im Projekt beträgt 4,9 Monate.

3. Wie viele Familien, die aus Nostels entlassen wurden, wurden danach über ASOG untergebracht? (Bitte für 2015 bis 2017 angeben)

Zu 3.: Zu keinem Zeitpunkt erfolgte eine Übernahme von Familien aus dem Projekt Nostel in die entgeltliche Unterbringung über die Soziale Wohnhilfe an den Träger Phinove.

4. Welche Einnahmen erzielt Phinove über die Vermietung von Unterkünften im Rahmen von ASOG?

Zu 4.: Die Kostensätze für die Unterbringung in diesen Unterkünften orientieren sich an den allgemein gültigen Kostensätzen der Kostenübernahme der Sozialen Wohnhilfen und erfolgen dementsprechend nach Tages- und Kopfpauschalen. Im Unterschied zu einer Vielzahl von gewerblichen Unterkunftsbetreibern umfasst die Unterbringung in den fünf Unterkünften im Bezirk Neukölln neben der Unterbringungsleistung auch das Angebot sozialarbeiterischer Beratung und Betreuung. Im Fall des Bezirks Neukölln wurden die Tagessätze für diese Unterbringung zuvor von dem damaligen Dezernenten der Abteilung Soziales bestätigt und die bezirkliche Soziale Wohnhilfe entsprechend informiert.

5. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass Phinove auch über ASOG Unterkünfte vermittelt?

Zu 5.: Der Verein Phinove vermittelt keine ASOG-Unterkünfte, die Vermittlung erfolgt durch die Sozialen Wohnhilfen des Landes Berlin.
Der Verein Phinove hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ab Dezember 2015 darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Zuwendung in Höhe von 150.000 Euro die Aufrechterhaltung und der Betrieb von 11 Nostel-Unterkünften in 2016 nicht sichergestellt sein wird.
Die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (jetzt: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) wurde im März 2016 schriftlich über die Reduzierung der Nostels von 11 auf 6 informiert. Bereits frühzeitig wurde der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen angekündigt, die Unterkünfte im Projekt Nostel auf 6 Unterkünfte herabsenken zu müssen. Gleichzeitig wurde die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verein beabsichtigt, 5 vom Verein angemietete Unterkünfte im Bezirk Neukölln der Sozialen Wohnhilfe anzubieten.

6. Werden diese Einnahmen als Ko-Finanzierung der Senatsförderung verwendet?

Zu 6.: Das Projekt Nostel wird nicht kofinanziert.

7. Inwieweit ist die Senatsverwaltung bei der angedrohten Räumung der Familie aus der Ringbahnstraße 33 tätig geworden?

Zu 7.: Das Objekt Ringbahnstraße ist eine Einrichtung, die von Phinove der Sozialen Wohnhilfe des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg für die Unterbringung entgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Die betreffende Familie wurde seit 17.11.2016 in dieser Einrichtung untergebracht, seit Oktober 2017 lag dem Verein Phinove keine gültige Kostenübernahme vor.

8. Wie bewertet es der Senat, dass ein Verein, der laut dem "Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma" zwischen Vermieter*innen und Roma-Familien vermitteln soll, als Vermieter selbst einen Rauswurf durchgesetzt hat? Wie bewertet der Senat, dass zur Räumung der Familie die Polizei eingeschaltet wurde?

Zu 8.: Eine Räumung der Familie aus der Unterkunft Ringbahnstraße ist nicht erfolgt, es ist richtig, dass die Polizei verständigt wurde. Seitens des Vereins Phinove wurde in einer am 30. November 2017 verfassten Erklärung das Bedauern zum Ablauf der Geschehnisse zum Ausdruck gebracht. Zur Vermeidung derartiger Situationen wird der Verein Phinove zukünftig derartige Sachverhalte frühzeitig der Sozialen Wohnhilfe anzeigen, um gemeinsam mit und im Interesse der Familien ein transparentes Vorgehen zu vereinbaren. Ziel ist dabei, eine nahtlose weiterführende Unterbringung der Familie zu gewährleisten. In diesem Prozess wird bei Bedarf auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales einbezogen. Das gemeinsame Ziel aller beteiligten Akteure ist die Vermeidung von Obdachlosigkeit für die Familien, die in diesen Unterkünften untergebracht werden.

Berlin, den 13. Dezember 2017 In Vertretung Daniel Tietze 
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  

Einen Artikel der Tageszeitung "Neues Deutschland" zum Thema finden Sie hier. 

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