Schriftliche Anfrage: Wer profitiert vom „Nostel“ (Notunterkunft für obdachlose Familien)?

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "Wer profitiert vom „Nostel“ (Notunterkunft für obdachlose Familien)? " (S17/16527) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:   

1. Warum macht der Senat keine Angaben über die Anzahl der Personen, die im Förderzeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2014 im Nostel untergebracht waren?

Zu 1.: In der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 17/16321) vom 01. Juni 2015 wurde nach der Unterbringung der Familien seit Oktober 2014 gefragt. Von Juli bis Oktober befand sich das Modellprojekt Notunterkunft für obdachlose Familien (Nostel) in der Vorbereitung und im Aufbau. In den Monaten Oktober und November 2014 standen drei, ab Dezember sechs Nostels zur Verfügung. In dem in der Frage genannten Zeitraum waren insgesamt 32 Personen, davon 17 Minderjährige und zwei Schwangere, in den Notunterkünften untergebracht.

2. Warum macht der Senat keine Angaben über die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Personen im Nostel?

Zu 2.: Wie in der o.g. Schriftlichen Anfrage vom 01. Juni 2015 unter Frage 6 beantwortet, beträgt die reguläre Dauer der Unterbringung in einem Nostel 28 Tage, diese ist einzelfallbezogen verlängerbar. Die entsprechenden Statistiken liegen, da es sich um eine neue und laufende Maßnahme handelt, noch nicht vor.
 
3. Warum macht der Senat keine Angaben über den Verbleib dieser Menschen nach ihrem Aufenthalt im Nostel?

4. Warum ist „nach Abschluss der Unterbringung“ eine Weiterbetreuung nicht erforderlich (siehe 17/16 321)?

Zu 3. und 4.: Aufgabe des Projektes ist die Klärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen (SGB II und SGB XII) der im Nostel untergebrachten Familien und anschließend Zugänge zu den regulären Angeboten des Arbeits- und Wohnungsmarktes zu öffnen. Hierdurch soll eine weitere Unterbringung der Familien in Wohnungen sichergestellt werden. Kann dieses Projektziel nicht erreicht werden, erfolgt eine Beratung über die Hilfsangebote der jeweiligen Regeldienste. Maßgeblich für das Erreichen des Projektzieles ist die Mitwirkung der untergebrachten Familien. Die entsprechenden Statistiken liegen, da es sich um eine neue und laufende Maßnahme handelt, noch nicht vor. Weitergehende Betreuungen nach Ende der vorübergehenden Unterbringung sieht das Projekt nicht vor, da hierfür bereits Regelinstitutionen sowie gegebenenfalls die mobilen Anlaufstellen zur Verfügung stehen. 

5. Hält der Senat einen Berichtszeitraum von Juli 2014 bis März 2016 - ohne den bei anderen Trägern üblichen Zwischenbericht - für angemessen? Aufgrund welcher positiven Prognose wurden nach den ersten sechs Monaten Projektlaufzeit im Jahr 2014 für 2015 weitere 350.000 € gewährt?

Zu 5.: Der Senat hält den Berichtszeitraum für angemessen. Bei den Nostels handelt es sich um ein Pilotprojekt im Aufbaustadium. Auf Grund der ersten Erfolge wurde eine Projektförderung über den 31.12.2014 hinaus bewilligt. Der Träger Phinove e.V. setzt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen kontinuierlich über die Entwicklungen in den Nostels und den Projektverlauf in Kenntnis. Zum 31.03.2016 wird mit dem Verwendungsnachweis der Sachbericht vorgelegt. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Wohnungen stieg von drei im Oktober 2014 auf elf seit April 2015. Auf Grund des
Zuzugs von bedürftigen Familien aus der EU ist nach Auskunft der Bezirke der Bedarf an weiteren Notunterkünften für obdachlose Familien hoch.

6. Wem gehören die Wohnungen, für die der Senat die Miete übernimmt?

Zu 6.: Die Wohnungen sind Eigentum der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH Köln.
 
7. Wie wird gewährleistet, dass bestehende Kontakte der im Nostel untergebrachten Menschen, seien es private oder auch solche zu anderen Unterstützungsleistungen und Organisationen aufrechterhalten werden können, wenn sie an geheimem Ort untergebracht werden?

Zu 7.: Die Familien werden durch die Unterbringung im Nostel nicht daran gehindert, bestehende Kontakte weiter aufrechtzuerhalten. Dies erfordert jedoch nicht die öffentliche Bekanntgabe des Unterbringungsortes, da die Familien das Nostel verlassen können und Post über den Träger erhalten. 


Berlin, den 16. Juli 2015

In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015)

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