Was tun gegen Problemhäuser? 10 Grüne Vorschläge für den Umgang mit "Schrottimmobilien"

In Berlin wächst die Zahl der so genannten „Schrottimmobilien“. „Die Vermietung von überbelegten, baufälligen Wohnhäusern ist ein ganz besonders perfides Geschäftsmodell. Um ihre Gewinne zu maximieren nehmen die Eigentümer menschenunwürdige Zustande und große Belastungen für die gesamte Nachbarschaft in Kauf, oder stellen sie gezielt her. Berlin darf die Menschen in diesen Häuser nicht alleine lassen“, sagt der grüne Landesvorsitzende Daniel Wesener.

Die Berliner Grünen haben deshalb ein Papier mit zehn Vorschlägen für den Umgang mit Problemhäusern vorgelegt. „Land und Bezirke brauchen endlich eine abgestimmte Strategie, um gegen kriminelle Eigentümer vorzugehen,“ sagt Sibyll Klotz, Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung in Tempelhof-Schöneberg. „Das Land muss die gesetzlichen Schlupflöcher schließen und die Möglichkeiten verbessern, Mieterinnen und Mieter ersatzweise unterzubringen.“ Klotz fordert deshalb Nachbesserungen im Wohnungsaufsichtsgesetz, eine Kostenbeteiligung der Eigentümer,  eine bessere Kooperation mit den Finanzämtern und genügend Personal in den Bezirksämtern.

Auch ich arbeitete mit an dem Papier und fordere den Senat auf, diesbezüglich zu handeln: „In Problemhäusern wird mit Ausbeutung und Stigmatisierung Geld verdient. In vielen Fällen handelt es sich bei den Leidtragenden um Roma-Familien. Der Senat darf hier nicht länger wegschauen, sondern muss seine Programme endlich so ausrichten, dass dieses kriminelle Geschäftsmodell bekämpft werden kann.“

Folgende 10 konkrete Vorschläge habe wir, Sibyll Klotz, Daniel Wesener, Katrin Schmidberger, Bernd Szczepanski und ich, zusammengestellt um dem Senat eine Vorlage für eine mögliche Gesamtstrategie für den Umgang mit „Schrottimmobilien“ bereitzustellen.

1. Die Einrichtung einer zeitlich befristeten Projektarbeitsgruppe auf Landesebene.

2. Eine bessere Koordination aller Aktivitäten durch eine zentrale Ansprechperson.

3. Maßnahmen für eine alternative Wohnraumversorgung von Betroffenen.

4. Die effektivere Unterstützung von Altmietern beim Erhalt ihres Wohnraums.

5. Eine Novellierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.

6. Eine Streichung der so genannten Zwei-Monats-Frist.

7. Zusammenarbeit mit den Finanzämtern und der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit

8. Eine bessere Ausstattung der bezirklichen Wohnungsaufsicht und der örtlichen Polizeibehörden.

9. Eine Qualifizierung der Akteure in der sozialen Arbeit mit Roma und bei der Bekämpfung von Antiziganismus

10. Die Evaluation und Umschichtung von Programmen und Fördermitteln

Eine umfassendere Beschreibung des 10 Punkte Plans finden Sie in unserem Papier „Was tun gegen Problemhäuser?“



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