Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschuss (Drs. 19/3450) liegt vor. Wir Grüne haben uns für ein Sondervotum (S.131ff) entschieden, weil der Mehrheitsbericht aus unserer Sicht die politische Einflussnahme auf die Förderentscheidungen und die Missachtung der rechtlichen Warnungen der Verwaltung nicht ausreichend benennt und damit zentrale Ergebnisse der Ausschussarbeit verharmlost.
Für uns als Grüne ist nach der Arbeit im Untersuchungsausschuss klar: Bei der Vergabe der Fördermittel wurde die Grenze zwischen politischer Gestaltung und Einflussnahme auf konkrete Verwaltungsentscheidungen überschritten. Akten und Zeugenaussagen zeigen aus unserer Sicht, dass eine geschlossene Projektliste politisch vorgegeben und in Auswahl- und Juryverfahren eingegriffen wurde. Damit wurde die fachliche und rechtliche Verantwortung der Verwaltung ausgehebelt. Besonders schwer wiegt für uns, dass die zuständige Fachverwaltung wiederholt vor Verstößen gegen das Haushalts- und Zuwendungsrecht gewarnt hat – diese Bedenken aber nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Bei der Förderung der 13 Projekte mit rund 2,6 Millionen Euro wurden zentrale Vorgaben nicht eingehalten; der Rechnungshof bewertete das Verfahren als „evident rechtswidrig“.
Für uns folgt daraus: Wir müssen die Unabhängigkeit und Fachlichkeit von Förderentscheidungen besser schützen. Politische Prioritäten zu setzen, ist Aufgabe des Parlaments und der politischen Leitung. Die konkrete Auswahl einzelner Projekte muss dagegen nach transparenten, nachvollziehbaren und für alle zugänglichen Verfahren erfolgen. Deshalb wollen wir die Antikorruptionsbeauftragten stärken und sicherstellen, dass ihre Warnungen tatsächlich Gehör finden. Die Berliner Antisemitismusbeauftragte muss bei ressortübergreifenden Maßnahmen systematisch einbezogen werden. Auch Jury- und Auswahlverfahren brauchen verbindliche Regeln, die politische Einflussnahme und Interessenkonflikte verhindern.
Darüber hinaus wollen wir die Verwaltung beim Zuwendungsrecht besser aufstellen: durch mehr Fachwissen, regelmäßige Fortbildungen und einen stärkeren Schutz für Beschäftigte, die auf rechtliche Probleme hinweisen. Für mich ist dabei eine Erkenntnis besonders wichtig: Politischer Gestaltungswille und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln sind kein Widerspruch. Im Gegenteil – gerade wenn wir Antisemitismus entschlossen bekämpfen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass Fördermittel nach fairen und verlässlichen Regeln vergeben werden. Dafür wollen wir als Grüne auch über diese Untersuchung hinaus konkrete Konsequenzen ziehen.
Hier geht es zum Abschlussbericht (Drs. 19/3450)
