Dialogrunden zur Weiterentwicklung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz – PartIntG

Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz – PartInG überarbeitet werden soll. Berlin war 2010 das erste Bundesland mit einem eigenen Partizipations- und Integrationsgesetz. Derweilen haben drei weitere Bundesländer ein solches Gesetz: Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

Das Berliner Gesetz war ein Meilenstein, weil: u. a. die Initiative dazu aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen kam, eine öffentliche Diskussion zu einem Verständnis von Integration im Sinne von Partizipation in Gang gekommen war und damit Integration auch als politische Querschnittsaufgabe festgeschrieben wurde, ein Artikelgesetz festgelegt wurde in dem u. a. bezirkliche Integrationsbeauftagte verankert werden konnten.

Inzwischen gibt es viele neue Akteure, Communities und Migrant*innenorganisationen in der Stadt, die beim Prozess der Entstehung des PartInG in den Jahren 2009/2010 (noch) nicht dabei waren. Auch das Selbstverständnis von Migrant*innenorganisationen hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Das PartInG hat weiterhin seine Gültigkeit, aber neue Bereiche sind hinzugekommen. Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen von den Koalitionsfraktionen Nicole Böcker-Giannini, MdA (SPD) und Hakan Tas, MdA (Die Linke) haben wir einen partizipativen Prozess mit den Berliner Migrant*innenorganisationen angeregt und wollen in einer mehrteiligen Fachgesprächsreihe gemeinsam über die Weiterentwicklung des PartInG diskutieren.

In der ersten Fachrunde, dass am 04. Juni 2018 im Berliner Abgeordnetenhaus stattgefunden hat, berichteten uns Tatjana Forner (Club Dialog e. V.) und Safter Çınar (TBB) vom Entstehungskontext und dem Diskussionsprozess sowohl auf öffentlicher als auch auf politischer und Verwaltungsebene. Die Initiative für ein Berliner PartInG kam aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. In einer anschließenden Diskussion wurde aus Sicht der Migrant*innenorganisationen auf einige Aspekte im Gesetz hingewiesen, die einer Anpassung und/oder Überarbeitung bedürfen sowie auf Punkte, die bisher fehlen. Eine Überblicksdarstellung findet sich im öffentlich zugänglichen Protokoll.

Die zweite Fachrunde am 04. September 2018  hat zum Ziel diese genannten Aspekte inhaltlich zu diskutieren.

 

alle Fotos: Anna-Lena Alfter

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