Beteiligung braucht verbindliche Strukturen, ausreichende Ressourcen und den politischen Willen, Ergebnisse ernst zu nehmen. Hier finden Sie die Ergebnisse des Fachtag, auch als pdf zum download.
Wir danken allen Referent*innen und Teilnehmenden des Fachtags für das Teilen ihrer Expertise, Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele sowie für die engagierte Diskussion und die wertvollen Anregungen und Empfehlungen. Ein besonderer Dank gilt Jörg Sommer vom Berlin Institut für Partizipation für seinen fundierten, kritischen und prägnanten Input zum aktuellen Stand von Beteiligung und Demokratie in Berlin.
Einleitung
Weltweit stehen Demokratien unter erheblichem Druck. Autoritäre Entwicklungen nehmen zu, die gesellschaftliche Polarisierung wächst und viele Menschen fühlen sich in politischen Entscheidungen nicht mehr ausreichend vertreten. Diese Krisen zeigen: Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie braucht Räume, in denen Menschen ihre Stimme einbringen und Wirksamkeit erfahren können.
Die Beteiligung von Bürger*innen an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen ist ein elementarer Grundpfeiler unserer Demokratie. Es geht um aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung, und das nicht nur an der Wahlurne. Dafür braucht es sowohl die notwendigen Rahmenbedingungen als auch den politischen Willen. Viele Menschen – insbesondere junge, marginalisierte und sozial benachteiligte Gruppen – wünschen sich Beteiligung, die über symbolische Formate hinausgeht.
Gerade für Berlin ist das von großer Bedeutung. Unsere Stadt ist vielfältig, dynamisch und von sehr unterschiedlichen Lebensrealitäten geprägt. Berlin hat bereits verschiedene Möglichkeiten und Werkzeuge der Beteiligung. Dazu zählen Einwohner*innenanträge, Bürger*innen- und Volksbegehren, Runde Tische, Beiräte, Zukunftswerkstätten und Bürger*innenhaushalte. Auch die partizipativ gestaltete Entwicklung der „Leitlinien für Beteiligung von Bürger*innen an Projekten und Prozessen der Stadtentwicklung“ war ein echter Schritt nach vorn. Das Problem ist aber, dass Politik und Verwaltung sie viel zu selten und nicht konsequent anwenden. Anstatt die vielen Vorteile der Einbindung der Stadtgesellschaft zu erkennen, sehen Politik und Verwaltung Beteiligung oft als lästige Pflicht an. Die für Beteiligung vorgesehenen Haushaltsmittel werden eher gekürzt als aufgestockt. Das ist eine vertane Chance. Während sich Senatsverwaltungen oft schwertun, agieren einige Berliner Bezirke deutlich progressiver. Sie entwickeln teils neuartige und gut funktionierende Strukturen, etwa die bezirklichen Räume für Beteiligung.
Ziel des von Susanna Kahlefeld (MdA) und ihrer Grünen Fraktion organisierten Fachtags Beteiligung und Demokratie in Berlin war es, aufzuzeigen, wo Beteiligung in Berlin bereits gut funktioniert. Gleichzeitig sollten bestehende Herausforderungen benannt und gemeinsam Lösungsoptionen diskutiert werden.
Die Ergebnisse aus den Workshops sind im Folgenden zusammengefasst. Fakt ist: Wir brauchen mehr und vor allem gute Beteiligung, damit demokratische Teilhabe für alle möglich wird. Dafür sind politische Rahmenbedingungen unabdingbar, die Beteiligung befürworten und fördern.
Ergebnisse aus den Workshops
1. Was ist gute Beteiligung?
Gute Beteiligung braucht klare Regeln, ausreichend Ressourcen und den politischen Willen, diese ernst zu nehmen. Darüber waren sich alle Teilnehmenden des Workshops einig. In der Praxis fehlt es jedoch häufig genau daran. Knappe Ressourcen beeinträchtigen die Qualität der Verfahren. Falsche Informationen, mangelnde Ergebnisoffenheit und unklare Kommunikation über den Umgang mit Ergebnissen erschüttern das Vertrauen in Beteiligungsprozesse. Enttäuschte Erwartungen verstärken diesen Effekt. Viele Menschen erfahren zudem gar nicht, dass Beteiligung stattfindet. Im Workshop wurde deutlich, dass Beteiligungsprozesse in Berlin eine große Vielfalt aufweisen. Das gilt sowohl für Planung als auch für Umsetzung. Viel zu oft entstehen diese Prozesse aus Verwaltungslogik heraus. Die Perspektive der teilnehmenden Menschen bleibt dabei unberücksichtigt. Fachsprache, hohe Wissensanforderungen und starre Termine schließen viele Menschen aus. Stille Gruppen, zum Beispiel Menschen mit geringer Literalität, werden kaum erreicht. Zusätzlich führt die aktuelle politische Stimmung dazu, dass sich manche Gruppen weniger beteiligen.
Gute Beteiligung braucht ausreichend Ressourcen und findet frühzeitig statt. Sie ist im besten Fall mehrstufig, dialogorientiert, ergebnisoffen, niedrigschwellig, orientiert sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen, basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch und lernt aus Erfahrung. Klare Ziele, Mitgestaltungsmöglichkeiten und eine kompetente Prozessgestaltung sind dafür notwendig. Entscheidend ist außerdem der politische Wille, Beteiligung durchzuführen und Ergebnisse in Planung und Umsetzung einfließen zu lassen. Die Berliner Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung sind ein gutes Instrument. Politik und Verwaltung müssen sie konsequent anwenden. Zusätzlich braucht es einen besseren und kontinuierlichen Austausch zwischen beiden Ebenen.
2. Mitreden über Geld: Bürger*innenhaushalte, Kiezfonds & Co
Bürger*innenbudgets, wie zum Beispiel in der Beteiligung von Jugendlichen in Potsdam, und Kiezkassen, etwa in Treptow-Köpenick, sind zentrale Instrumente der Beteiligung. Sie beziehen die Bevölkerung direkt in die Planung und Verwendung öffentlicher Gelder ein. Die Beteiligten erfahren hier Demokratie und Mitbestimmung im Alltag. Sie erleben Selbstwirksamkeit und werden motiviert, sich vor Ort einzubringen. Gleichzeitig macht diese Form der Beteiligung lokale Bedürfnisse sichtbar. Externen Planer*innen bleiben diese Bedürfnisse oft verborgen. Anwohner*innen kennen ihre Kieze und wissen, wo Handlungsbedarf besteht. Bürger*innenbudgets können so innovative Ideen fördern, die Verwaltung und Politik oft nicht im Blick haben. Sie eröffnen Raum für neue Ansätze.
Obwohl sowohl Kiezkassen als auch Bürger*innenbudgets häufig erfolgreich sind, kennen viele Menschen diese Instrumente kaum. Einige Bevölkerungsgruppen werden gar nicht erreicht. Der Workshop forderte daher eine bessere und vielfältigere Öffentlichkeitsarbeit. Umsetzende Strukturen vor Ort, wie die bezirklichen Räume für Beteiligung, brauchen eine langfristig stabile finanzielle und personelle Ausstattung. Der Verwaltungsaufwand sollte verringert werden, zum Beispiel durch digitale Verfahren. Neue digitale Tools, wie die in Treptow-Köpenick entwickelte und derzeit erprobte Kiezkassen-App, könnten künftig eine große Unterstützung sein.
3. Bürger*innenräte
Bürger*innenräte gewinnen bundesweit an Bedeutung. Bei diesem Verfahren losen Verantwortliche Bürger*innen anhand festgelegter Kriterien aus. Dazu zählen Alter, Geschlecht und Wohnort. Ziel ist eine möglichst repräsentative Stichprobe für bestimmte Entscheidungsprozesse. Ein aktuelles Beispiel ist ein Bürger*innenrat in Nord-Marzahn zum Thema Hitzeschutz. In Berlin ist dieses Beteiligungsformat jedoch noch nicht ausreichend verankert.
Im Workshop wurde deutlich, dass Bürger*innenräte in der Umsetzung großes Potenzial haben. Gleichzeitig bestehen derzeit noch erhebliche Lücken. Ziele sind häufig zu ungenau definiert. Die Formate sind wenig bekannt und Ergebnisse nicht ausreichend gesichert. Zudem fehlen verbindliche Strukturen. Entscheidend für die Qualität des gesamten Prozesses ist eine gute Moderation. Diskutiert wurde auch die Frage der Repräsentativität. Das Erreichen und Einbinden stiller oder marginalisierter Gruppen bleibt eine Herausforderung. Gezielte Maßnahmen könnten hier Abhilfe schaffen. Dazu zählen etwa aufsuchende Losverfahren (Eingeladene, die sich nicht zurückgemeldet haben werden zu einem persönlichen Gespräch aufgesucht), Quoten, temporäre Freistellungen von der Arbeit und Auslagenerstattungen. So können sich auch Menschen mit geringem Einkommen, Care-Aufgaben oder anspruchsvollen Arbeitszeiten beteiligen.
Die Diskussion machte deutlich: Berlin braucht mehr Zeit, mehr Geld und mehr Verbindlichkeit für Bürger*innenräte. Sie fördern Meinungsbildungsprozesse und soziale Gerechtigkeit. Gerade in Regionen mit geringer Parteibindung können sie Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse schaffen.
4. Kinder- und Jugendbeteiligung
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention behandelt das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung. Dieses Recht gilt für alle sie betreffenden Belange. Die Umsetzung in der Praxis wirft jedoch Fragen auf. Um gute Ergebnisse zu erzielen, braucht es Beteiligung in verschiedenen parallelen Formaten. Dazu gehören projektbezogene Angebote und institutionalisierte Gremien. So können möglichst viele junge Menschen Beteiligung erleben. Gleichzeitig entwickeln sie Kompetenzen im Mitgestalten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Demokratiebildung und echter Beteiligung. Zu Demokratiebildungsmaßnahmen zählen zum Beispiel U18-Wahlen. Sie entfalten keine direkte Wirkung auf Machtstrukturen. Echte Beteiligungsformate ermöglichen hingegen realen Einfluss. Das Kinder- und Jugendparlament Neukölln wurde als positives Beispiel hervorgehoben. Kinder und Jugendliche verfügen dort über Rede- und Antragsrecht in der BVV. Ihre Anliegen fließen sichtbar in politische Überlegungen ein.
Schulische Beteiligung muss aus Gremienarbeit und Projektformaten bestehen. Aktuell hängt ihre Wirksamkeit jedoch häufig vom Engagement einzelner Mitarbeitender oder Schulleitungen ab. Gute Strukturen und etablierte Formate können diese Abhängigkeit verringern. Auch die Rolle von Klassensprecher*innen braucht eine klare Definition. Sie sollten nicht als verlängerter Arm der Lehrkräfte fungieren. Für wirksame Mitbestimmung braucht es Zeit, Kontinuität und Reflexion. Eine pädagogische Begleitung ist dafür notwendig. Die politische Lage erschwert die Umsetzung. In der aktuellen Koalition besteht deutlicher Dissens zum Thema Demokratiebildung. Viele Projekte an Schulen geraten dadurch unter Druck.
Im Workshop wurde abschließend festgestellt, dass wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung echten Einfluss braucht. Sie erfordert rechtliche und strukturelle Absicherung sowie professionelle Begleitung. Eine breite Vielfalt an Beteiligungsformaten ist ebenfalls notwendig. Schulen, Familien und politische Ebenen müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen.
5. Wie kann Beteiligung an der Verkehrsplanung aussehen?
Verkehrsplanung betrifft uns alle – ob wir zu Fuß, mit dem Rad, mit der BVG oder dem Auto unterwegs sind. Wie der Berliner Straßenraum gestaltet wird, entscheidet über Sicherheit, Klima, Lebensqualität und die Gerechtigkeit der Aufteilung des öffentlichen Raums. Verkehrsplanung ist für Laien teilweise sehr abstrakt und schwer nachvollziehbar. Im Workshop wurde aufgezeigt, dass (digitale) grafische und räumliche Visualisierungen (z. B. 3D-Visualisierungen von Straßenräumen, interaktive Karten, Vorher-Nachher-Darstellungen) besondere Chancen für Beteiligung in der Verkehrsplanung bieten, da sie komplexe, konfliktträchtige und raumbezogene Entscheidungen verständlicher, transparenter und früher diskutierbar machen können.
Um Bürger*innen an der Verkehrsplanung zu beteiligen, braucht es vor allem klare Rahmenbedingungen, transparente Ziele sowie inklusive und niedrigschwellige Formate. Zudem sollte Beteiligung sowohl kreative Zukunftsvisionen als auch realistische Umsetzungsperspektiven ermöglichen. Für den Erfolg von Beteiligung sind verschiedene Aspekte entscheidend. Dazu gehört eine gute Prozessgestaltung mit ausreichend Zeit, iterativen Schritten und temporären Maßnahmen als Erfahrungsräume. Auch eine wirksame und transparente Kommunikation mit verständlichen Narrativen, lokalem Bezug und kontinuierlicher Dokumentation ist essenziell.
Herausforderungen hierbei sind Verwaltungsstrukturen, die Beteiligung erschweren, wie z. B. Bezirksgrenzen, die die Planung bezirksübergreifender Plätze und Straßen behindern, unklare Zuständigkeiten und finanzielle Abhängigkeiten. Fehlende kurz- und mittelfristige Umsetzungsperspektiven untergraben das Vertrauen. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Interessen gut moderiert werden.
Erfolgreiche Beteiligung in der Verkehrsplanung erfordert kontinuierliche Kommunikation, klare Zeit- und Prozessangaben, Präsenz vor Ort, realistisches Erwartungsmanagement und die Bereitschaft, Meinungsvielfalt und Konflikte konstruktiv auszuhalten.
6. Evaluation von Beteiligungsprozessen
Evaluation, in welcher Form und in welchem Umfang sie stattfinden soll, sollte von Anfang an in jedem Beteiligungsprozess mitgedacht werden. Dafür braucht es ausreichende finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen. Alle Beteiligungsprozesse sollten von den Durchführenden und Verantwortlichen mindestens intensiv begleitet, kontinuierlich sowie abschließend reflektiert und die gewonnenen Lernergebnisse dokumentiert werden.
Gute Evaluation kann ein wesentliches Instrument zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Beteiligungsprozessen sein. Dabei kann sie unterschiedliche Bereiche des Gesamtprozesses in den Blick nehmen. So lassen sich sowohl die Qualität einzelner Veranstaltungen als auch die Prozessqualität des gesamten Verfahrens sowie die institutionellen Rahmenbedingungen, in denen Beteiligung stattfindet, analysieren. Es muss nicht immer eine aufwendige Fremdevaluation sein. Eigene Evaluationen anhand von Leitfäden oder Checklisten sind oft schon hilfreich und dienen darüber hinaus auch dem eigenen Kompetenzaufbau.
Kritisch bemerkt wurde im Workshop, dass die Ergebnisse der Evaluation den am Prozess Beteiligten oft nicht zugänglich gemacht werden. Zudem kommt es häufig vor, dass die Ergebnisse nicht in den weiteren Prozess einbezogen werden. Eine partizipative Evaluation, die Menschen nicht nur als Objekte eines Evaluationsprozesses betrachtet, sondern auch als Subjekte, gibt es bisher viel zu selten. Bei der Frage, inwiefern Wirkung von Beteiligung im Allgemeinen oder anhand einzelner Elemente gemessen werden könne, gab es unterschiedliche Meinungen. Im Workshop vorgestellte Beispiele der Evaluation von Bürger*innenbudgets zeigten unter anderem Erfolge in Bezug auf Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmenden erlebten eine Stärkung echter Mitsprache. Zudem gab es Indikatoren dafür, dass sich nach einer Teilnahme an einem Bürger*innenbudget die Wahrscheinlichkeit erhöht, sich an der nächsten Kommunalwahl zu beteiligen.
7. Beiräte als Instrument zur Mitsprache
Beiräte spielen eine zentrale Rolle für lebendige Beteiligung in einer Demokratie. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Mitsprache, doch häufig bleibt ihre Rolle auf die Beratung beschränkt. Im Workshop wurde anhand von Beispielen aus der aktiven Beiratsarbeit in Berlin berichtet. Dabei wurden Herausforderungen geschildert sowie konkrete Vorschläge und Forderungen an die Politik formuliert.
Damit Beiräte spürbare Wirkung entfalten können, braucht es mehr Verbindlichkeit, klare gesetzliche Grundlagen und echte Handlungsspielräume. Beteiligung darf nicht „nur“ Ehrenamt sein. Wo Menschen Verantwortung übernehmen, braucht es Ressourcen, Anerkennung und Unterstützung, auch durch Arbeitgeber*innen. Gleichzeitig muss das Ehrenamt gestärkt und erleichtert werden, etwa durch klare Anerkennungsregelungen oder Freistellungen.
Beteiligung gelingt nur, wenn alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Bedarfen teilnehmen können. Dazu gehören barrierefreie Unterlagen, Gebärdensprachdolmetschen, Leichte Sprache und weitere inklusive Zugänge. Ebenso entscheidend ist eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Beiräten, denn viele Themen überschneiden sich und profitieren von einer gemeinsamen Perspektive.
Ein wiederkehrendes Leitmotiv war der Anspruch der Selbstvertretung: „Nicht ohne uns, nicht über uns.“ Beiräte sollen Räume sein, in denen Menschen ihre eigenen Anliegen einbringen, verteidigen und weiterentwickeln können.Dafür braucht es transparente Verfahren, offene Informationen und verbindliche Strukturen. Starke Beiräte stärken die Demokratie. Dafür muss Berlin gesetzlich und strukturell deutlich nachlegen.
8. Ein Demokratiefördergesetz für Berlin
Angesichts autoritärer Tendenzen und des Erstarkens rechtsextremer sowie rechtspopulistischer Kräfte auf allen politischen Ebenen ist die Stärkung der Demokratie eine zentrale politische Aufgabe. Ein Demokratiefördergesetz kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Das Gesetz soll für die Arbeit der organisierten Zivilgesellschaft einen gesicherten rechtlichen Rahmen schaffen und gleichzeitig eine dauerhafte Unterstützungsstruktur ermöglichen.
Bisher hängen Vereine und Organisationen stark von punktuellen, zeitlich begrenzten Projektfinanzierungen ab. Oft ist lange unklar, ob und wann eine Finanzierung erfolgt. Die Unsicherheit ist groß, Fachkräfte können nicht gehalten werden und der Aufbau sowie der Erhalt langfristig gut funktionierender Strukturen werden erschwert.
Auf Bundesebene gab es bereits Versuche, ein Demokratiefördergesetz einzuführen. Vor allem die Grünen haben sich seit 2020 dafür eingesetzt. CDU/CSU, AfD und Teile der FDP lehnten den Vorstoß ab. Mit dem Ende der Ampelkoalition kam der Prozess zum Stillstand. Auch in Berlin wird seit 2020 über ein Landesdemokratiefördergesetz beraten. Ein ursprünglich für Mitte 2024 angekündigter Referentenentwurf wurde bis Ende 2025 nicht vorgelegt. Es braucht daher dringend eine neue Initiative, die die zahlreichen Impulse aus der Zivilgesellschaft aufgreift, bereits geleistete Vorarbeiten nutzt und in einem partizipativen Entstehungsprozess zivilgesellschaftliche Organisationen einbezieht. Deren Erfahrung und Expertise sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Menschenrechte, Teilhabe und demokratische Strukturen nachhaltig zu sichern.
Gesamtergebnis und nächste Schritte
Der Fachtag hat eindrücklich gezeigt, dass mehr und gute Beteiligung unverzichtbar für eine lebendige Demokratie ist. Sie stellt zunehmend auch eine Antwort auf die Herausforderungen der repräsentativen Demokratie dar. Beteiligung stärkt Vertrauen, fördert soziale Gerechtigkeit und ermöglicht Menschen, aktiv an Entscheidungen mitzuwirken. Durch die Einbindung in Prozesse und aktive Mitsprachmöglichkeiten identifizieren sich die Beteiligten deutlich stärker mit den Projekten. Sie nehmen die Ergebnisse dadurch positiver auf.
Gleichzeitig wurden zentrale Herausforderungen deutlich. Beteiligung wird häufig nicht ausreichend finanziert, strukturell abgesichert oder inklusiv gestaltet. Ergebnisoffenheit, Transparenz und kontinuierliche Kommunikation sind in vielen Verfahren noch unzureichend umgesetzt. Beteiligung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Sie braucht verbindliche Strukturen, ausreichende Ressourcen und den politischen Willen, Ergebnisse ernst zu nehmen.
Wir Grüne setzen uns deshalb im Abgeordnetenhaus weiterhin entschieden dafür ein, Beteiligung in Berlin zu stärken, auf allen Ebenen und für alle Bevölkerungsgruppen. Wir werden die Impulse aus den Workshops nutzen, um bestehende Instrumente wie Bürger*innenräte, Beiräte, Bürger*innenbudgets sowie Kinder- und Jugendbeteiligung systematisch auszubauen. „Bürgerbeteiligung ist kein Luxus, sondern ein tragender Pfeiler der Demokratie. Sie muss deshalb kommunale Pflichtaufgabe werden“ (Fachverband Bürger*innenbeteiligung).
Ein zentraler nächster Schritt ist die Entwicklung eines Demokratiefördergesetzes für Berlin. Dieses Gesetz soll die Arbeit der Zivilgesellschaft langfristig absichern, demokratische Teilhabe verankern und die Rahmenbedingungen für Beteiligung nachhaltig verbessern. Eine wehrhafte Demokratie ist auf eine politisch selbstbewusste und handlungsfähige Zivilgesellschaft angewiesen. Wir werden diesen Prozess transparent gestalten, die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen einbeziehen und ein Gesetz schaffen, das Berlin zu einer Stadt macht, in der Demokratie erlebbar und wirksam ist.
Beteiligung ist keine Einmalaktion, sondern ein fortlaufender Prozess. Mit den Ergebnissen des Fachtags nehmen wir Verantwortung ernst und entwickeln Beteiligung weiter als zentralen Pfeiler unserer Demokratie.
Die Ergebnisse des Fachtags sind auch auf der Website der Grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus veröffentlicht.
Hier finden Sie die Ergebnisse des Fachtag, auch als pdf zum download.
