Meine Rede im Parlament: Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes / 16.01.2020

Einen Videomitschnitt meiner Rede finden Sie hier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Jahr 2017 hat die „taz“ einen Artikel überschrieben mit „Ein dreckiges Geschäft“. In diesem Artikel ging es um die Vermietung von verwahrlosten Wohnungen zu horrenden Preisen. Es geht hier um eine ganz besonders ekelhafte Spielart der Spekulation mit Wohnraum. Berlin wird da jetzt tätig. Nordrhein-Westfalen hat das Wohnungsaufsichtsgesetz schon vor einigen Jahren überarbeitet, Hamburg ebenso. Dort gibt es das gleiche Geschäftsmodell von Spekulanten, und das funktioniert so: Investoren kaufen heruntergekommene Häuser, vermieten den unbewohnbaren Wohnraum zu astronomischen Preisen an Menschen, [Zuruf von Marcel Luthe(FDP)] die sonst keine Wohnungen finden und nicht wissen, dass man Wohnungen ohne Heizung, ohne warmes Wasser, mit Schimmel an den Wänden und vergammelten Toietten nach geltendem Recht eigentlich nicht vermieten dürfte.

Ich habe viele solcher Häuser gesehen; der Schimmel geht oft durch bis ins Nachbarhaus. Ganze Familien können sich heißes Wasser nur mit einem Wasserkocher machen. Auf Dachböden werden Matratzen vermietet. Es gibt zu wenige Mülltonnen, Flure sind unbeleuchtet. Ein Besitzer mehrerer solcher Häuser in Berlin war übrigens ein Mitglied der CDU, was, das sage ich ganz ohne Ironie, dazu geführt hat, dass ich schon in der letzten Legislaturperiode mit vielen Ihrer Kollegen sehr konstruktiv über dieses Problem reden konnte, weil auch sie das völlig inakzeptabel fanden. Das Problem ist, dass die allermeisten Besitzer dieser Immobilien anonym sind, dass man nicht an sie herankommt. Deswegen brauchen wir unter anderem die Neufassung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Wir müssen vor allen Dingen die Bezirke unterstützen. So war es bisher kaum möglich, die Wohnungen von innen anzusehen, weil sich die Vermieter darauf verlassen konnten, dass die verzweifelten Mieterinnen und Mieter weder das Gesundheitsamt noch die Wohnungsaufsicht in die Wohnung lassen, zu groß war die Angst, die Wohnung dann verlassen zu müssen.

Das vorliegende Gesetz nimmt die Vermieter in die Pflicht, selbst zu Sachstandsermittlung beizutragen. Es bricht damit dieses Abhängigkeitsverhältnis auf. Beson-ders wichtig ist es, dass die den Bezirken entstandenen Kosten als öffentliche Last im Grundbuch vermerkt wer-den können. Damit ist es nicht mehr möglich, dass die Besitzer Haus und Grundstück einfachabstoßen, wenn sie genug verdient haben oder wenn der Druck zu groß geworden ist. Kriminelles Verhalten, das derart massiv auf Kosten der Allgemeinheit geht, darf sich nicht lohnen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Die Wohnungsaufsichtsbehörde kann einen Treuhänder einsetzen, der Instandsetzungen zur Bewohnbarkeit der Immobilie verantwortet und durchführen lässt. Auch diese Kosten können zulasten des Besitzers im Grundbuch eingetragen werden. In der Vergangenheit waren es immer wieder Familien und Saisonarbeiter, die in diesen unbewohnbaren Immobilien leben und oft unvorstellbar hohe Mieten pro Tag oder pro Zimmer bezahlen mussten. Wir hoffen, dass die Bezirke zukünftig nicht mehr teure ASOG-Unterbringungen anmieten müssen, um diesen Familien einen gesunden und einigermaßen zumutbaren Wohnraum zu ermöglichen.Ich hoffe, dass das Gesetz schnell durch den Ausschuss geht und dann auch die Ausführungsbestimmungen schnell erstellt werden, damit wir dem dreckigen Geschäft mit Diskriminierung, Unwissenheit und Armut ein Ende machen können.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Frank Zimmermann(SPD)]

 

Hier geht es zur Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes

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