Meine Rede zu den Grünen Anträgen: Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten I und II – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Hier geht es zur Videoaufzeichnung meiner Rede im Parlament am 20.11.2025 I 00:01-04:40

Meine Rede bezieht sich auf die beiden Grünen Anträge: 

  • Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten I – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drucksache 19/2729)
  • Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten II (Drucksache 19/2730)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der vorliegende Antrag zur Änderung des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage ist das Ergebnis einer längeren Kooperation zwischen dem Tikvah Institut, dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität, der Experteninitiative Religionspolitik und der Jüdischen Studierendenunion Deutschland. Diskutiert wurde das Policy-Paper auf der öffentlichen juristischen Fachtagung am 4. Juni 2024. Ich habe am Ende dieser Fachtagung die Aufgabe übernommen, den Antrag ins Berliner Abgeordnetenhaus zu bringen.

Worum geht es? – Die Runde der Expertinnen stellt fest, dass das geltende Berliner Feiertagsrecht erhebliche Defizite beim Schutz der Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden hat. Die derzeitige Rechtslage benachteiligt jüdische Bürgerinnen und Bürger strukturell, denn während christliche Feiertage umfassend geschützt sind, passt die gesetzliche Regelung nicht zur jüdischen Feiertagspraxis. Das Argument, das gegen die Änderung des Ladenschlussgesetzes zugunsten von Läden mit koscherem Angebot vorgebracht wurde – es gebe ja nur noch so wenige Juden, also „nur noch“; wir wissen auch alle, warum –, ist religionsrechtlich kein Argument gegen eine strukturelle Benachteiligung. Dafür ist die Zahl der Benachteiligten nämlich irrelevant. Relevant ist, dass die Regelung bei einer scheinbaren Gleichbehandlung – sie gilt für alle – de facto auf die spezifischen religiösen Regelungen nicht passt.

[Unruhe] – Es scheint ein Thema zu sein, das nicht besonders interessiert. [Zurufe]

Warum tun sie das nicht? – Die halachischen Arbeitsverbote gelten für die ganzen Tage. Die bloße Erlaubnis zur Teilnahme am jüdischen Gemeindegottesdienst genügt nicht. Das ist es, was wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ändern. Zukünftig soll die Freistellung für die Gesamtdauer des jeweiligen Feiertages einschließlich des Vorabends gelten. Dem entspricht auch die Auflistung der jüdischen Feiertage neben dem Schabbat. 

[Beifall bei den GRÜNEN]

Das Tikvah Institut mitsamt seinen Kooperationspartnern hält die verfassungsrechtlichen Lücken des Berliner Gesetzes in Bezug auf die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden für bedenklich. – Und nein, um noch einem Gegenargument aus der Koalition zuvorzukommen: Dass es in der zahlenmäßig ohnehin schon kleinen Gruppe der Jüdinnen und Juden auch einige geben mag, die sich nicht an die halachischen Regeln halten, ist kein Gegenargument gegen die Änderung des Gesetzes und kein Argument für die Beibehaltung der bestehenden Regelung, denn es geht um die Freiheit derer, deren Rechte eingeschränkt werden, und nicht um die, die davon aus verschiedenen Gründen gar nicht betroffen sind.

Aus dem zweiten Antrag möchte ich nur die Befreiungsregelung für die Trauerfälle nennen. Es geht um das Schiwa-Sitzen, das heißt, die religiöse Tradition einer intensiven siebentägigen Trauerphase, in der nach dem Tod eines engen Verwandten das Haus nicht verlassen wird. Auch das erfordert eine Freistellung der Trauernden von Arbeit oder Schule.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Vorarbeiten zu diesem Antrag in das Jahr 2022 zurückreichen, also in die Zeit vor der Wahlwiederholung. Ich hatte nach der Wahlwiederholung die damals vorliegenden Unterlagen alle an die Kolleginnen der Koalition weitergegeben, in der Hoffnung, dass man zu einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit finden könnte. Fragen der Religionsfreiheit sollten keine Parteisache sein. Leider habe ich nie Antworten bekommen. Und so liegen die Anträge nun vor in einer Zeit, in der der Antisemitismus hochkocht wie nie und es nicht mehr nur um eine akademische und ruhige Diskussion über Religionsfreiheit geht, sondern um das jüdische Leben in Berlin überhaupt. Mir ist bewusst, dass das keine gute Konstellation ist, mehr Rechte für Jüdinnen und Juden zu fordern. Aber ich frage mich auch zunehmend, ob es jemals einen guten Zeitpunkt dafür gegeben hätte. Ich hoffe, ich wünsche mir, dass es wenigstens eine Diskussion im Ausschuss darüber gibt. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN]

 

Hier finden Sie die Verschriftlichtung meiner Rede im Plenarprotokoll.

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