Veranstaltungsbericht: Novellierung des Berliner Abstimmungsgesetzes

Am 11. Juni 2020 habe ich zu einer Online-Diskussion zum Thema “Novellierung des Berliner Abstimmungsgesetzes” eingeladen. Als Diskussionsgast konnte ich Oliver Wiedmann von “Mehr Demokratie e. V.” begrüßen. Die Veranstaltung wurde auf Video aufgezeichnet.

In der rot-rot-grünen Koalition haben wir gemeinsam einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Berliner Abstimmungsgesetzes erarbeitet. Mit diesem Gesetzentwurf verbinden wir Parlament und Volksbegehren. Wir stärken das deliberative Moment im direktdemokratischen Verfahren.

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Abstimmungsgesetzes und im Bezirksverwaltungsgesetz vor. U. A. sollen Volksentscheide künftig grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden können, die innerhalb von acht Monaten nach dem Volksbegehren anstehen. Erstmals werden feste Fristvorgaben für die amtliche Kostenschätzung und die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens eingeführt. Und das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens ist nunmehr ausdrücklich geregelt. Zudem erhält die Trägerin eines Volksbegehrens künftig das Recht, von den Bezirksämtern die wesentlichen Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften erläutert zu bekommen. Darüber hinaus erhalten Initiativen durch die Novellierung des Gesetzes Anspruch auf eine Teilerstattung der angefallenen Kosten. Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt. So wird z.B. geregelt, dass einem als zulässig festgestellten Bürgerbegehren nicht durch die Geltendmachung der Eingriffsrechte oder die Einleitung eines Feststellungsverfahrens seitens des Senats oder des zuständigen Senatsmitglieds die Grundlage entzogen werden kann, es also zulässig bleibt und ggf. mit einem Bürgerentscheid abgeschlossen werden kann.

Ziel ist, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz der direkten demokratischen Verfahren zu erhöhen

Unsere Gesetzesänderungen lassen sich allesamt auf konkrete Probleme mit Volksbegehren der letzten Jahre beziehen, sind also Lernerfolge im Sinne einer Stärkung der direkten Demokratie in Berlin. In diesem Sinne war es mir noch einmal wichtig diese Änderungen gemeinsam mit Vertreter*innen von Initiativen und Interessierten im Rahmen eines Webinars zu diskutieren. Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Abstimmungsgesetzes wurden von allen sehr begrüßt und positiv bewertet. Aus Sicht der Initiativen gibt es aber auch weitere Nachbesserungsbedarfe. So wurde z. B. angemerkt, dass nicht klar geregelt zu sein scheint, welchen Einfluss die Trägerin eines Volksentscheids auf die Terminwahl hat. Des weiteren wurde der Wunsch geäußert, dass das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens auch über den Zeitraum der Zulässigkeitsprüfung hinaus bestehen sollte. Denn das ermögliche auch in Verhandlungen zu gehen und eine bestmögliche Lösung zu finden. Das Thema “Wiederholungsverbot” wurde kritisch bewertet, denn warum solle ein Thema nach einer bestimmten Zeit nicht wieder aufgegriffen werden können. Außerdem würde aufgrund des Wiederholungsverbotes die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass zwei Volksbegehren, die den gleichen Gegenstand haben, aber gegenläufig sind, zur gleichen Zeit stattfinden können. In Brandenburg sei das möglich und die Erfahrung habe gezeigt, dass die Trägerinnen der gegenläufigen Volksbehren im Endeffekt am gemeinsamen Verhandlungstisch nach einer bestmöglichen Lösung gesucht haben.

Ich bedanke mich für diese Anregungen. Der Gesetzesentwurf, der am 04. Juni zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht wurde, geht nun in den Ausschuss. Dort besteht die Möglichkeit kleinere Nachbesserungen vorzunehmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

 

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