PM: Gemeinsame Presseerklärung: Partizipations- und Integrationsgesetz weiterentwickeln - Ergebnisse Beteiligungsprozess

Die partizipations- und integrationspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen Nicola Böcker-Giannini (SPD-Fraktion), Hakan Taş (Fraktion DIE LINKE) und Susanna Kahlefeld (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), erklären:

„Seit Inkrafttreten des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes 2010 hat sich einiges verändert. Im Zuge der geplanten Novellierung des Gesetzes haben die Koalitionsfraktionen daher 2018 einen partizipativen Prozess durchgeführt, um gemeinsam mit Vertreter*innen der Berliner Migrantenorganisationen Vorschläge zur Änderung und Weiterentwicklung des Gesetzes zu erarbeiten. Unter breiter Beteiligung der Migrantenorganisationen wurden in drei Fachrunden konkrete Vorschläge entwickelt, die am 21. März 2019 der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach übergeben werden.“

Dazu erklären:

Nicola Böcker-Giannini (SPD-Fraktion): „Die Migrantenorganisationen sprechen sich dafür aus, im neuen Gesetzentwurf den Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ um den Ausdruck „Menschen, die rassistisch diskriminiert werden“ zu erweitern. Die Forderung geben wir weiter.“

Hakan Taş (Fraktion DIE LINKE): „Die Verankerung vieler neuer Akteure, Communities und Migrantenorganisationen in Berlin schlug sich auch in den Debatten um die Zusammensetzung des Landesbeirates nieder. Das mündete in der Forderung, die Zusammensetzung der migrantischen Seite nach Regionen zu aktualisieren und anzupassen sowie die Gruppe der Roma mit Stimmrecht in den Landesbeirat einzubeziehen.“

Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion): „Für ein ressortübergreifendes agieren ist es wichtig, dass die/ der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration zukünftig unabhängig und weisungsungebunden ist. Weiterhin wird von den Migrantenorganisationen vorgeschlagen Fördermaßnahmen einzuführen, die den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund sowie von Diskriminierung Betroffenen erhöhen, um Benachteiligungen in Einstellungsverfahren entgegenzuwirken.“

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