Im Zusammenhang mit dem parlamentarischem Untersuchungsausschuss "Fördergeld" wollten meine Kolleg*innen Daniel Wesener (Grüne), Manuela Schmidt (Linke) und ich vom Senat wissen, welche Rolle Antikorruptionsbeauftragte in der Berliner Verwaltung haben. Aus der Antwort (Drs. 19/26539) geht hervor, dass es in Berlin kein einheitliches Gesamtregelwerk für Antikorruptionsbeauftragte gibt. Zuständigkeiten und Befugnisse würden von der jeweiligen Behörde, den Geschäftsbereich und internen Regelungen abhängen. Es gebe keine einheitliche Struktur, die sicherstellt, dass Erkenntnisse automatisch Folgen haben; personelle und strukturelle Konsequenzen seien bisher grundsätzlich Leitungsentscheidungen. Des weiteren verweist der Senat darauf, dass er an einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsbekämpfung arbeiten würde.
