Schriftliche Anfrage: Beteiligungsprozess am Hermannplatz - werden die Leitlinien zur Beteiligung umgesetzt?

Im November letzten Jahres hat die Senatsverwaltung mit der „Partizipativen Grundlagenermittlung“ einen Beteiligungsprozess zur Umgestaltung des Hermannplatzes begonnen. Im Koalitionsvertrag wurde sinnvollerweise vereinbart, die gerade neu erarbeiteten „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ wirklich umzusetzen. In meiner Anfrage frage ich daher beim Senat nach inwieweit der Beteiligungsprozess auf den Grundlagen der Leitlinien gestaltet wird. Z.B. sehen diese vor, dass ein projektbegleitendes Gremium aus Personen unterschiedlicher Interessenlagen gebildet wird, welches an der Erarbeitung des Beteiligungskonzeptes mitwirkt. Ich frage nach wer die Mitglieder dieses Gremiums auswählt und wann dieses seine Arbeit aufnimmt. Zudem möchte ich wissen, inwieweit der Letter of Intent die Entscheidungsspielräume bzgl des Karstadt-Umbaus begrenzt. Außerdem interessiert mich, wessen Identität eigentlich gemeint ist, wenn beim Umbau von „identitätsstiftender Architektur“ die Rede ist.

Lesen Sie hier meine Anfrage (Drucksache 19 /10767) und die Antwort des Senats.

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