Schriftliche Anfrage: Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses “Gemeinsam mit dem Land Brandenburg ein Aufnahmeprogramm zur humanitären Hilfe für besonders Schutzbedürftige entwickeln”

Mein Kommentar: Vor über zwei Jahren, am 13. Dezember 2018 hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst “Gemeinsam mit dem Land Brandenburg ein Aufnahmeprogramm zur humanitären Hilfe für besonders Schutzbedürftige entwickeln”. Bis heute sind jedoch noch keine besonders schutzbedürftige Geflüchtete auf Grundlage des Beschlusses in Berlin aufgenommen worden. Das hat mich veranlasst mit dieser schriftlichen Anfrage (Drucksache 18 /27 386) beim Senat nachzufragen. Aus der Antwort geht hervor, dass das ursprüngliche Vorhaben des Berliner Senats, ein Landesaufnahmeprogramm für Jesidinnen und Jesiden im Nord-Irak aufzulegen, im Jahr 2019 bereits vor der Erstellung einer Landesaufnahmeanordnung an der ablehnenden Haltung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gescheitert sei. Ärgerlich ist aber darüber hinaus, dass aus Berlin selbst (namentlich aus dem Hause Geisel) mit Verzögerungstaktiken die nun für 2021 geplante Aufnahme von 100 besonders schutzbedürftigen syrischen Geflüchteten aus dem Libanon immer weiter geschoben wird. Damit wird auch die in Aussicht gestellte Förderung über die Verordnung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Aufnahme von besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Drittstaaten im Rahmen des sogenannten Resettlement i. H. v. 10.000 EUR vor gefährdet, denn diese ist daran gebunden dass die Menschen noch in diesem Jahr einreisen.

Lesen Sie hier meine Anfrage und die Antwort darauf.

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