Im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ) sind im Kapitel 0820 unter dem Titel 68488 Gelder "zum Schutz jüdischen Lebens" in Berlin eingestellt. Die Verausgabung dieser Gelder erfolgt über die Jüdische Gemeinde zu Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Das jüdische Leben in Berlin ist jedoch sehr vielfältig und nicht alle fühlen sich der Jüdische Gemeinde zu Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) zugehörig. In dieser schriftlichen Anfrage (Drucksache 19 / 23 113) wollte ich vom Senat wissen vor welchem Hintergrund dieses Verfahren gewählt wurde und wer unter welchen Bedingungen Zugang zu den eingestellten Geldern hat.
