Schriftliche Anfrage: Weiterentwicklung des Partizipations- und Integrationsgesetzes in Berlin (PartIntG): Stand der Dinge?

Das Dokument zur Anfrage "Weiterentwicklung des Partizipations- und Integrationsgesetzes in Berlin (PartIntG): Stand der Dinge?" (18/18053) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Berlin war 2010 das erste Bundesland mit einem eigenen Partizipations- und Integrationsgesetz. In dieser Legislaturperiode wird es evaluiert und weiter entwickelt: In welcher Form hat die Evaluierung stattgefunden? Wie ist der Dienstleister methodisch vorgegangen (Interviews, Fokusgruppen, Workshops)? Welche Akteure wurden in die Evaluierung einbezogen?

Zu 1.: Die Evaluierung wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung an den externen Dienstleister Syspons GmbH vergeben. Die Evaluierung fand auf der Basis von Dokumentenanalysen (Umsetzungsberichte zum Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG), parlamentarische Dokumente, Stellungnahmen, Studien etc.), Gesetzesanalysen, 45 Einzelinterviews, vier Fokusgruppen und zwei Weiterentwicklungsworkshops statt. Die Evaluierung wurde fachlich vom Grundsatzreferat der Abteilung Integration der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Sprecherin der Arbeitsgruppe PartIntG (AG PartIntG) des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen begleitet. In die Evaluation wurden sehr viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteure einbezogen: Vertreterinnen und Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen und Bürgerdeputierte (7 Einzelinterviews, eine Fokusgruppe), Integrationsbeauftragte der Bezirke (5 Einzelinterviews, eine Fokusgruppe), Mitarbeitende von Verwaltungen auf Senats- und Bezirksebene, u. a. aus den Personalbereichen, vom Hauptpersonalrat, aus den Bereichen Diversity und Antidiskriminierung, Migration/Integration, Gender etc. (19 Einzelinterviews), Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und Vertreterinnen und Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenselbstorganisationen (11 Einzelinterviews), landeseigene Unternehmen (1 Einzelinterview), Vertreterinnen und Vertreter der Politik (2 Einzelinterviews), zusätzlich eine Fokusgruppe mit den Zuständigen für Chancengleichheitsstrategien (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung/Landesantidiskriminierungsstelle, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen etc.) und externen Expertinnen und Experten für Antidiskriminierung und interkulturelle Öffnung sowie eine Fokusgruppe mit Mitarbeitenden der Abteilung Integration zum Thema Berichtslegung und Monitoring. Zu dem zweiten Weiterbildungsworkshop wurde ein breiter Kreis an Expertinnen und Experten aus Recht, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft sowie Verwaltungsmitarbeitende, Vertreterinnen und Vertreter des Hauptpersonalrats und der Auszubildendenvertretung eingeladen.

2. In welchem Zeitraum hat die Evaluierung stattgefunden? Wann werden die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen?

Zu 2.: Die Evaluation hat im Zeitraum von Juni 2018 bis Februar 2019 stattgefunden. Der Entwurf des Evaluationsberichts liegt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales seit dem 28.02.2019 vor und wird in Kürze veröffentlicht.

3. Parallel zu der beauftragten Evaluierung des PartIntG durch den Dienstleister bringen sich verschiedene Akteure aus der Berliner Stadtgesellschaft mit Anregungen, Vorschlägen und Forderungen in die Weiterentwicklung des PartIntG ein. Welche Akteure haben sich an diesen Prozess beteiligt? In welcher Form haben sie sich eingebracht?

4. Inwiefern fließen die Ergebnisse aus den verschiedenen Beteiligungsprozessen (Evaluierung durch den Dienstleister und Beteiligungen aus der Stadtgesellschaft) in den Prozess der Weiterentwicklung des Gesetzes ein? Wie soll gewährleistet werden, dass diese Ergebnisse in den Prozess der Weiterentwicklung des Gesetzes einfließen?

Zu 3. und 4.: Auf Initiative der integrationspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Berliner Regierungsfraktionen fanden drei Fachgespräche im Abgeordnetenhaus mit vornehmlich Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenselbstorganisationen statt. Sehr aktiv bringen sich zudem Vertreterinnen und Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen ein, insbesondere im Rahmen der AG PartIntG des Landesbeirats. Zudem beteiligen sich die Integrationsbeauftragten der Bezirke, Mitglieder der Integrations-/Migrationsbeiräte und Integrationsausschüsse der Bezirke sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der interessierten Stadtgesellschaft. Die Genannten bringen sich im Rahmen von Veranstaltungen und Diskussionsrunden, vereinzelt auch in Form von schriftlichen Stellungnahmen ein. Viele Vorschläge wurden bereits in die Evaluation einbezogen, aufgegriffen und aufbereitet. Das Büro des Berliner Integrationsbeauftragten sowie der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen richten weiterhin Formate und Diskussionsrunden aus, in denen die bislang beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie weitere Interessierte an der Weiterentwicklung des Gesetzes beteiligt werden. Die Ergebnisse werden beim Integrationsbeauftragten gesammelt und aufgenommen und fließen sämtlich in die Weiterentwicklung des PartIntG ein.

5. Wann soll der Entwurf für das neue Gesetz vorliegen?

Zu 5.: Es ist geplant, dass die Novelle des PartIntG im Rahmen der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird.

Berlin, den 15. März 2019

In Vertretung
Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

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