Schriftliche Anfrage zum Thema: Umfrage der Senatorin zu betenden Schüler:innen an öffentlichen Schulen

Die Antwort der Senatsverwaltung auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/21304 thematisiert eine Umfrage zur Praxis des Gebets an Berliner Schulen und den Umgang der Schulen mit religiösen Bekundungen. Insgesamt wurden alle öffentlichen Schulen angeschrieben, jedoch antworteten lediglich 46 Einrichtungen. Dabei gaben nur acht Schulen an, sich bereits mit dem Thema Gebet oder religiösen Bekundungen auseinandergesetzt zu haben, und nur zwei äußerten Beratungsbedarf. Kein Standort plante die Einrichtung eines Gebetsraums, während an einer Schule bereits ein solcher existiert.

Kritisch betrachtet fällt auf, dass die Umfrage offenbar wenig konkrete Bedarfe oder Probleme aufgedeckt hat. Dennoch wurde das Thema von der Senatsverwaltung stark hervorgehoben. Die Formulierungen in der Antwort, insbesondere zur Störung des „Schulfriedens“, sind problematisch: Die Argumentation, dass ein Gebetsverbot gerechtfertigt sein könnte, selbst wenn den Betenden kein schuldhafter Vorwurf gemacht werden kann, könnte dazu führen, dass nicht die eigentlichen Störer (z. B. intolerante Reaktionen auf das Gebet), sondern die Betenden selbst in ihrer Religionsausübung eingeschränkt werden. Diese Interpretation stützt sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wird aber nicht weiter kritisch reflektiert.

Zudem bleibt unklar, was mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Umfrage konkret geschehen soll. Die Senatsverwaltung gibt an, dass die Schulen bereits gut mit dem Thema umgehen könnten, sodass kein weitergehender Handlungsbedarf bestehe. Damit stellt sich die Frage, warum diese Umfrage überhaupt durchgeführt wurde und ob sie mehr politische als praktische Relevanz hat.

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