Veranstaltungsbericht: Fachgespräch: Auswirkungen der Revision des „Kopftuch-Urteils“ auf Berliner Schulen

Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 27. Januar 2015, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar sei. Wir fordern die Umsetzung des Urteils in Berlin, d.h. die Abschaffung des defacto Kopftuchverbots in Schulen.

Wie sich der Senat verhält, ist bislang unklar. Bereits im Jahr 2008 wurde in einer von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Berlin in Auftrag gegebenen Expertise „Ist das Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar?“ festgestellt, dass durch das „Berliner Neutralitätsgesetz“ eine mittelbare Benachteiligung von muslimischen Frauen stattfinden würde.

Gemeinsam mit unseren Podiumsgästen diskutierten meine Kollegin Stefanie Remlinger, unsere Gäste und ich über die verschiedenen Positionen und mögliche Auswirkungen:

Marion Böcker, Koautorin des Alternativberichts zum Staatenbericht zur UN Antirassismuskonvention zu Islamfeindlichkeit plädierte für die Umsetzung des Gesetzes, betonte aber auch, dass Gesetze nicht alleine das Probleme der Diskriminierung von Musliminnen in unserer Gesellschaft lösen könne. Dafür brauche es Aufklärung und Schulungen zur Bedeutung dieses Beschlusses. Im Gegensatz zu anderen Ländern würde die deutsche Bundesregierung bisher keine offiziellen Daten und Statistiken zu Fällen von Diskriminierung von muslimischen Frauen liefern. Gerade muslimische Frauen seien aber – nachgewiesen - von Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen betroffen, z. B. auf dem Arbeitsmarkt oder im Zugang zu Wohnraum.

Betül Ulusoy, Bloggerin und Juristin berichtete über ihre eigenen Erfahrungen als Schülerin mit Kopftuch und las Ausschnitte aus ihren Texten dazu. So musste sie sich immer wieder rechtfertigen und direkte sowie indirekte Diskriminierungen und Ausschlüsse erleben. Ihrer Meinung nach sollte Schule auch im Schulalltag auf die Vielfalt in der Gesellschaft vorbereiten und nicht anhand von bestimmten Merkmalen, wie z. B. das Tragen eines Kopftuchs Ausschlüsse produzieren.

Renate Krollpfeiffer-Kuhring, Schulleiterin des Leibniz-Gymnasiums in Kreuzberg berichtete, dass das Karlsruher Urteil an ihrer Schule kontrovers diskutiert werden, sie eine „Gefährdung des Schulfriedens“ durch Lehrerinnen mit Kopftuch aber nicht erkennen könne. In Bezug auf das Thema Diversity an Schulen wies sie darauf hin, dass unter den Schülerinnen, die Kopftuch tragen, eine große Vielfalt herrsche, was Motivation, (kulturelle) Hintergründe, Elternhäuser usw. angehe.

In der anschließenden Diskussion wurde kontrovers diskutiert: Religion sei Privatsache und hätte im Schulalltag nichts verloren hieß es einerseits, andererseits wurden Lehrerinnen mit Kopftuch als Chance für den Schulalltag betrachtet.

Konsens herrschte bei der Auffassung, dass Schulen weitestgehend mit der Problematik allein gelassen seien und keine Unterstützung“von oben“ bekommen würden.

Wir brauchen eine offene geseamtgesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema, auch im Rahmen von Diversity und Antidiskrimnierung in heterogenen Stadtgesellschaften. Schulen dürfen hier nicht allein gelassen werden, vielmehr brauchen sie Unterstützung im Umgang mit sichtbarer Diversität.

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