Problemimmobilien: Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes

Schon seit mehreren Jahren setze ich mich dafür ein, das Wohnungsaufsichtsgesetz so zu verschärfen, dass die Bezrike eine Handhabe gegen die Eigentümer*innen sogenannter „Schrottimmobilien“bekommen. „Schrottimmobilien“ oder "Problemhäuser"  werden von ihren Eigentümer*innen bewusst vernachlässigt und zu überteuerten Preisen an Menschen vermietet, die anderswo keine Wohnungen bekommen. Oft leben große Familien in viel zu kleinen Wohnungen und/oder in den Wohnungen werden einzelne Zimmer bzw. Schlafplätze für horrende Summen vermietet. Zudem sind die Bewohner*innen nicht selten auch von Arbeitsausbeutung betroffen.

Auch CDU-Mitglied Peter ist im Besitz solcher Immobilien. Die aktuelle Berichterstattung über sein Geschäft mit der Armut hat ihn dazu bewogen, seine Parteiämter aufzugeben, an seinem Geschäftsmodell will er jedoch auch zukünftig festhalten. (Artikel s.u.)

Mit der Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes, das im April 2020 in Kraft getreten ist, können z.B. Kosten, die dem Bezirksamt durch das Beheben von Mängeln entstehen, zukünftig als öffentliche Last im Grundbuch eingetragen werden. Es können auch Treuhänder zur Verwaltung der Häuser vom Bezirksamt eingesetzt werden.
Wir bauen darauf, diesem Geschäftsmodell die Grundlage zu entziehen und dem Geschäft mit der Armut ein Ende zu setzen.

Artikel zum Thema:

Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes:

Die Problemimmobilien des CDU Politikers:

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