Schriftliche Anfrage: Transparenz und Klarheit für den Sonntagsverkauf?

Das Druckdoument zur Schriftlichen Anfrage "Transparenz und Klarheit für den Sonntagsverkauf?"(S17-17419) finden Sie hier. 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:  

1. Warum sind die „Erläuterungen zum Ladenöffnungsgesetz“ (BerlLadÖffG) vom 9.3.2012 nicht mehr öffentlich einsehbar? Seit wann ist das so? Wie ist das mit dem Informationsfreiheitsgesetz vereinbar?

Zu 1.: Die „Erläuterungen zum Berliner Ladenöffnungsgesetz“ waren noch nie öffentlich einsehbar. Sie wurden von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen als Handlungshilfe für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bezirksämtern erarbeitet. Die Bezirksämter sind für den Vollzug des Berliner Ladenöffnungsgesetzes und damit für die Rechtsauslegung des Gesetzes zuständig. Die „Erläuterungen“ geben den Bezirksämtern nur Hinweise.  

Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht eingeschränkt, da keiner natürlichen oder juristischen Person das Recht nach § 3 dieses Gesetzes verwehrt wurde. Außerdem siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.

2. Wie können sich Ladenbesitzer*innen und Bürger*innen über diese Erläuterungen informieren?

Zu 2.: Für die Information der Verkaufsstelleninhaberinnen und Verkaufsstelleninhaber wurde 2013 von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern ein Merkblatt zum Sonntagsverkauf erarbeitet, das von der Senatsverwaltung auf ihrer Internetseite veröffentlicht wurde und von den Bezirksämtern für die Ausgabe an Händlerinnen und Händler bereitgehalten wird. Das Merkblatt wurde auch an den Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, an die IHK Berlin, an die Berliner  Polizei, an die Berlin Tourismus & Kongress GmbH und an die Gewerkschaft ver.di versandt.

3. Teilt der Senat die Auffassung, dass es angesichtsder Tatsache, dass viele der Betreiber*innen von so genannten „Spätis“ Menschen sind, die Deutsch als Zweit-oder Drittsprache sprechen, eine gut zugängliche undverständlich aufbereitete Information, eventuell auch ineinigen der häufigen Fremdsprachen sinnvoll wäre, umMissverständnisse zu vermeiden und Rechtssicherheit zuschaffen? Ist das geplant? Wenn nicht, warum nicht?

Zu 3.: Das unter 2. erwähnte Merkblatt liegt seit 2013 in deutscher, türkischer, russischer und vietnamesischer Sprache vor.

Berlin, den 30. November 2015 
In Vertretung
Boris Velter
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
 
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)

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